Mildernde Umstände, aber kein Freispruch
02.09.2022 GesellschaftJUSTIZ Kognitive Einschränkungen schützen bei sexuellen Handlungen mit Kindern nicht vor einer Strafe. Wenn aber die erste Handlung vor dem 20. Geburtstag des Täters erfolgte, kann von einer Strafe abgesehen werden. Dies hat gestern das Regionalgericht Oberland ...