AUFGEZÄHLT

  01.05.2018 Allerlei

5 Kantone begehen den 1. Mai als «echten» Feiertag, der arbeitsrechtlich dem Sonntag gleichgestellt ist. In weiteren sechs Kantonen ist der 1. Mai ein öffentlicher Ruhetag nach kantonalem Recht oder ein halber Feiertag (arbeitsfrei ab 12 Uhr). Im Kanton Bern gilt keine dieser ...


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