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Egger kürzt Regierungsräten die Renten

Teilsieg für den Frutiger Grossrat Martin Egger (glp): Sein Anliegen, die Ruhestandsgelder der Regierungsräte zu begrenzen, fand eine knappe Mehrheit im Rathaus. In einigen Punkten musste er jedoch einlenken.

BIANCA HÜSING
Eigentlich sah es nicht besonders gut aus für Martin Eggers Vorstoss. Sämtliche Wortbeiträge aus nahezu allen Fraktionen schlugen in die gleiche Kerbe: Grundsätzlich sei es zwar eine gute Idee, Höhe und Bezugsdauer der Regierungsratspensionen noch einmal zu überdenken. Doch die Vorschläge des Motionärs hielten die meisten Redner für zu konkret, zu verfrüht, zu wenig fundiert. Wie der Regierungsrat empfahlen auch sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Egger hätte dieser Empfehlung folgen können – als Postulat hätte seine Forderung grosse Chancen gehabt. Der Frutiger aber pokerte hoch und hielt an den zentralen Punkten seiner Motion fest.

Drei Jahre Zeit, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen
Regierungsräte sollen einen guten Lohn beziehen, der ihrer Verantwortung gerecht wird – dieser Meinung sei auch er, betonte Egger zu Beginn der Debatte. Ebenso unbestritten sei, dass sie auch nach dem Ende ihrer Amtszeit für einen überschaubaren Zeitraum abgesichert sein müssten. Aus Sicht des glp-Grossrats ist die Grenze des Überschaubaren jedoch nach drei Jahren erreicht – bis dahin müsse es einem ehemaligen Regierungsrat gelungen sein, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen. «Mit all ihren Netzwerken, die sie sich haben aufbauen können, sehe ich da kein Problem», so Egger.

Nach heutigem Recht kann ein Regierungsrat bis zu seinem 65. Lebensjahr eine Ruhestandsrente beziehen – je nach Alter des abtretenden Politikers kann das eine erhebliche Zeitspanne sein. Egger spricht von einem «jahrzehntelangen leistungslosen Einkommen», das heute gesellschaftspolitisch nicht mehr vermittelbar sei. Von seinen Kernforderungen, die Bezüge auf drei Jahre und auf maximal 65 Prozent des jährlichen Regierungsratssalärs von rund 275 000 Franken zu begrenzen, wollte der Frutiger deshalb nicht abrücken. Alle übrigen Forderungen wandelte er auf Empfehlung der Ratsmehrheit in Postulate um und liess über jeden Punkt einzeln abstimmen.

Die Beharrlichkeit zahlte sich aus
Mit seiner Strategie hatte Egger Erfolg: Entgegen vielen Ankündigungen setzten sich seine Kernforderungen durch – als Motionen. Zwar waren die Mehrheiten mit 76 zu 65 (Beschränkung der Rentenhöhe) und 75 zu 68 (Beschränkung der Bezugsdauer) nicht allzu deutlich. Doch angesichts der vorangegangenen Debatte ist erstaunlich, dass die Motionen überhaupt angenommen wurden.

Nicht zugestimmt hat der Adelbodner Jakob Schwarz (EDU). Er unterstütze Eggers Anliegen zwar vollumfänglich, da die heutige Regelung «stossend» sei. Aus seiner Sicht ist es allerdings nicht seriös, einzelne Vorgaben bereits jetzt zu fixieren – ohne zuvor zu prüfen, welche Konsequenzen sie hätten. «Ich könnte mir beispielsweise auch vorstellen, die Rente auf zwei Jahre zu befristen anstatt auf drei», meint Schwarz auf Nachfrage. Auch er plädierte deshalb für ein Postulat. Wie Schwarz sahen es parteiübergreifend die meisten Redner – einzig die SVP-Fraktion hatte sich mehrheitlich dazu entschlossen, Eggers Anliegen auch als Motion zu unterstützen.

Zusammen mit der EVP und den «Abweichlern» der übrigen Fraktionen reichte es am Ende für die Annahme. Somit hat der Regierungsrat nun den Auftrag, seine eigenen Renten zu beschränken. Mit Eggers restlichen Forderungen muss er sich immerhin vertieft auseinandersetzen – ergebnisoffen. Diese waren übrigens, nachdem Egger sie zu Postulaten gemacht hatte, so gut wie unbestritten. Der Frutiger ist zufrieden, sein Hauptziel habe er erreicht. «Der Entscheid stellt eine grosse finanzielle Entlastung für den Kanton und die Bevölkerung dar», ist Egger überzeugt.

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