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Säule 3a: die Anlage-Favoritin

FINANZRATGEBER Wenn eine jährliche Sparquote möglich ist, sollte diese zuerst in die Säule 3a investiert werden. Doch was ist die beste Option – Bankoder Versicherungslösung, Kontoguthaben oder Wertschriften?

Die in die Säule 3a einbezahlten Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und bringen dadurch eine spürbare Steuerentlastung. Bei Einzahlungen von 6000 Franken pro Jahr beträgt die Reduktion je nach Situation zwischen 1200 und 2700 Franken. Einzahlungen für 2018 können noch bis Ende Jahr erfolgen. Die meisten Banken sind in der Lage, sowohl Bank- wie auch Versicherungslösungen anzubieten. Welches jeweils die ideale Variante ist, kann nur ein Gespräch mit Einbezug der Themen Vermögensberatung und Vorsorgeanalyse sowie der Ausrichtung auf individuelle Bedürfnisse aufzeigen.

Das muss man über die individuelle Vorsorge 3a wissen
• Personenkreis:
Alle in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer mit AHVpflichtigem Einkommen und Selbstständigerwerbende. Abschluss für beide Ehepartner möglich, sobald die entsprechenden Bestimmungen erfüllt werden.
• Dauer: Ab dem 18. Altersjahr bis zur ordentlichen Pensionierung gemäss AHV. Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können den Bezug der Altersleistung um maximal fünf Jahre über das Rentenalter hinaus aufschieben. Ebenso können sie weiterhin Beiträge leisten und diese bis zum Maximalbetrag steuerlich in Abzug bringen. Diese Regelung gilt auch für Personen, die sich ihr Alterskapital bereits auszahlen liessen. Wer beispielsweise 66-jährig und immer noch erwerbstätig ist, hat die Möglichkeit, ein neues Säule-3a-Konto zu eröffnen. Ist man aber nicht mehr in einer Pensionskasse versichert, sollte das Jahreseinkommen über 10 000 Franken ausmachen, damit man bei der aktuellen Ausgestaltung der Steuererklärung Vorteile erzielt.
• Begünstigung: Im Erlebensfall der Vorsorgenehmer, im Todesfall der Ehegatte, bei dessen Fehlen die direkten Nachkommen und Personen, für deren Unterhalt der Verstorbene massgeblich aufgekommen ist oder mit denen er in den letzten fünf Jahren eine Lebensgemeinschaft geführt hat.
• Verpfändung: Nur für selbstbewohntes Wohneigentum möglich.
• Indirekte Amortisation: Bei selbstbewohntem Wohneigentum möglich.
• Schutz: Im Konkursfall ist die Säule 3a vor ihrer Fälligkeit unpfändbar.
• Vorzeitige Auflösung: Nur in bestimmten Fällen möglich (beim Verlassen der Schweiz, alle fünf Jahre zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum sowie zur Abzahlung von Hypotheken, bei einer Invalidität, beim Einkauf in die 2. Säule und innert Jahresfrist bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit).
• Steuerabzug der Beiträge: Erwerbstätige mit 2. Säule aktuell maximal 6768 Franken (2019: 6826 Franken), Erwerbstätige ohne 2. Säule bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 33840 Franken (2019: 34128 Franken) pro Jahr.

Vorsorgekonto und Wertschriftenlösung bei Banken
In der Regel wird mit einem Vorsorgekonto bei einer Bank im Vergleich zu einer Versicherungslösung eine bessere Rendite erzielt. Die Höhe der Einlage kann jährlich aufgrund der vorhandenen Liquidität frei gewählt, auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben und dort stehen gelassen werden. Diese Variante wählen vor allem Risikoscheue, die Kursschwankungen auf dem Vorsorgekapital vermeiden möchten, oder Vorsorgesparer mit kurzem Zeithorizont, die zum Beispiel vor der Pensionierung stehen.

Das Vorsorgekonto wird aktuell um die 0,25 Prozent verzinst. Anleger mit längerfristigem Zeithorizont und entsprechender Risikotoleranz investieren deshalb in Sondervermögen mit unterschiedlicher Aktienquote bei einer BVG-Anlagestiftung. Dabei kommen dem Anleger die Erkenntnisse der modernen Portfoliotheorie zunutze: Mehr Rendite gibts nur durch höheres Risiko. Da Crashs und Booms aber kommen und gehen, reduziert ein langfristiger Anlagehorizont die Verlustwahrscheinlichkeit. Kapital ist zudem am besten diversifiziert anzulegen.

Aktien sind ab einem Anlagehorizont von zehn Jahren in der Regel die erste Wahl. In die Säule 3a können Sparer mittlerweile in Produkte investieren, die einen sehr hohen Aktienanteil von bis zu 75 Prozent aufweisen. Diese haben in den vergangenen Jahren teilweise sehr hohe Erträge erzielt. Der Trend geht hin zu kostengünstigen, transparenten Anlageformen, also weg von verdeckten Retrozessionen, hin zu Depotgebühren. Die Anlagen können jederzeit ohne weitere Kosten gekauft und verkauft werden. Durch jährliche Einkäufe in Wertpapieranlagen profitiert man zusätzlich von den Vorteilen eines Sparplanes: Bei gleichbleibenden Investitionsbeträgen werden bei hohen Kursen weniger und bei tiefen Kursen mehr Anteile gekauft. Dies ergibt langfristig einen interessanten, fairen Einstandspreis. Wertpapieranlagen sind also in der aktuellen Tiefzinsphase eine ideale Ergänzung.

Gebundene Vorsorgepolice bei Versicherungen
Vorsorgepolicen können wie «normale» Versicherungen ausgestaltet sein. Im Gegensatz zum Bankvorsorgekonto verpflichtet sich der Vorsorgenehmer auf eine bestimmte, meist sehr lange Laufzeit. Die vertraglich vereinbarte Prämie muss man in der Regel Jahr für Jahr entrichten. Ist man dazu einmal nicht bereit oder nicht in der Lage, muss man die Versicherung eventuell prämienfrei stellen lassen. Wer das Guthaben zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum vorzeitig bezieht, erhält nur den Rückkaufswert der Versicherung. Diese Tatsachen können mit finanziellen Einbussen verbunden sein.

Steuerliche Behandlung
Ab 60 000 Franken Kapital macht es Sinn, ein zweites Konto zu eröffnen. Die Anzahl der Säule-3a-Konti ist aufgrund der Gesetzgebung nicht beschränkt. Pro Vorsorgeeinrichtung einer Bank sind also mehrere erlaubt. Die jährliche maximale Einzahlungslimite darf aber trotz Einzahlung auf verschiedene Konti nicht überschritten werden. Mehrere Konti besitzen den Vorteil, dass deren Auszahlungen, verteilt auf mehrere Kalenderjahre, steuerlich günstiger gestaffelt werden können. Dadurch wird eine markante Verbesserung der Steuerprogression erzielt.

Weiter sollte man beachten, dass Kapitalleistungen aus der 2. Säule (Pensionskasse) nicht im selben Kalenderjahr bezogen werden, da sie sonst zu den Auszahlungsbeträgen der Säule 3a addiert werden. Wie bereits erwähnt, können die investierten Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Rückzahlungen werden zu speziellen Sätzen getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Die Abschlüsse in der Säule 3a unterliegen während der Laufzeit keiner Vermögenssteuer, es werden auch keine Verrechnungssteuern abgezogen, und die Zinserträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer.

BEAT SCHMID-LÜSCHER, BANKFACHMANN, FINANZPLANER UND IMMOBILIEN-TREUHÄNDER

BEAT.SCHMID@SLFRUTIGEN.CH

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