Kreditvergabe hat begonnen

  27.03.2020 Wirtschaft

Die COVID-19-Kredite müssen innerhalb von fünf Jahren zurückgezahlt werden – mit der Option, die Frist um zwei Jahre zu verlängern (maximal sieben Jahre Laufzeit). So lange bürgt der Bund bei den Banken für die Schweizer Unternehmen. Natürlich sei es auch möglich, das Geld früher zurückzuzahlen, so der Bundesrat in seiner heutigen Medienkonferenz.

  • Bis zu 500'000 Franken sind die Kredite zu zu 100 Prozent durch den Bund abgesichert, der Zinssatz beträgt 0 Prozent.
  • Über 500'000 Franken sind die Kredite zu 85 Prozent vom Bund abgesichert, die Bank beteiligt sich mit 15 Prozent. Die maximale Kreditsumme beträgt 20 Millionen Franken und höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes. Der Zins bei Krediten über 500'000 Franken liegt bei 0,5 Prozent.

Banken können die Kreditanfragen auch ablehnen, müssen dies dann aber begründen. Ein Beispiel für eine Ablehnung wäre, dass ein Unternehmen bereits vor Ausbruch der Corona-Krise in schwerer Schieflage war, so dass trotz Überbrückungskredit wenig Aussicht auf eine Erholung besteht.

Alle Infos: covid19.easygov.swiss


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote