Uri verfügt Ausgangsbeschränkung für Ältere

  19.03.2020 Gesundheit

Für Arztbesuche nach telefonischer Voranmeldung oder Bestattungen im engsten Familienkreis gelten die Ausgangsbeschränkungen nicht. Ausgenommen sind auch über 65-jährige Personen in systemrelevanten Funktionen des Gesundheitswesens.

Lebensmitteleinkäufe und andere dringende Besorgungen müssen allerdings Angehörige, Nachbarn oder freiwilligen Helfern erledigt werden, die Lieferung selbst darf jeweils nur bis zur Haustüre erfolgen. Spaziergänge (allein oder höchstens zu zweit) sind während maximal zwei Stunden am Tag erlaubt. Das Ausführen von Hunden ist in diese Zeit eingeschlossen.


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