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Neue Regelungen für Zäune und Entschädigungen

LANDWIRTSCHAFT Der Regierungsrat des Kantons Bern hat 2022 eine Teilrevision der Jagdverordnung genehmigt. Sie betraf unter anderem die Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf sowie die Regelungen zu Zäunen in der Landwirtschaft. Letztere treten bereits ab 1. März 2023 in Kraft.

In der neuen Wildtierschutzverordnung sind die Bestimmungen zu den Zäunen festgehalten. Wer Zäune verwendet, muss diese ihrem Zweck entsprechend fachgerecht auswählen und aufstellen sowie regelmässig kontrollieren und unterhalten, heisst es darin etwa. Auch der Einsatz mobiler Zäune ist im neuen Artikel 9a geregelt.

Die Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf treten ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft und nicht wie geplant bereits zum 1. August. Mit der neuen Verordnung werden durch den Wolf gerissene Tiere in der Talzone bis und mit der Bergzone 2 nur noch entschädigt, wenn sie geschützt waren. Tiere in der Bergzone 3 und 4 sowie im Sömmerungsgebiet werden nach wie vor unabhängig von ihrem Schutzstatus entschädigt.

Eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft
Der Berner Bauern Verband (BEBV) hatte sich gegen eine Verschärfung bei der Entschädigung von gerissenen Tieren ausgesprochen. Die zunehmende Wolfspopulation sei im Interesse der Gesellschaft, deshalb müsse auch die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen und nicht die Landwirtschaft selbst. Der BEBV hatte sich ebenfalls für eine Verlängerung der Übergangsfrist eingesetzt.

Es sei nun wichtig, die gewonnene Zeit zu nutzen und die LandwirtInnen mittels Beratung über ihre Schutzmöglichkeiten zu informieren, forderte der Berner Bauern Verband, der dafür das Gespräch mit dem Inforama Hondrich suchen möchte. Auch mit dem Berner Jagdinspektorat will sich der BEVB bezüglich der Umsetzung zusammensetzen. Der BEBV fordert weiter, dass Tiere auch als geschützt gelten, wenn technische Störungen oder klimatische Einflüsse die Ursache für einen defekten Zaun sind.

PRESSEDIENST BERNER BAUNERVERBAND

Kontakt für Fragen zum Schutz von Tieren: Inforama Hondrich, Peter Berger, 031 636 83 14, peter.berger@be.ch.
Kontakt für Fragen zur Umsetzung der Verordnung: Jagdinspektorat des Kantons Bern, 031 636 14 30, info.ji@be.ch
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.frutiglaender.ch im Bereich Web-Links.

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