Wirbel um die Richterwahl
In dieser Session sorgte das ansonsten wenig beachtete Traktandum «Richterwahlen» für einige Aufregung. Alle Richterinnen und Richter vom Regionalgericht bis zum Obergericht werden durch den Gros sen Rat gewählt. Die Justizkommission als Aufsichtsbehörde über die Justiz ist zuständig für diese Wahlen. Der dazu eigens eingesetzte Ausschuss wird von mir als Vizepräsident der Justizkommission geleitet. In diesem Ausschuss werden alle Kandidierenden einer fachlichen und persönlichen Überprüfung unterzogen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie etwa die juristische Ausbildung, die Referenzen von bisherigen Tätigkeiten, die Beurteilung durch die Justizbehörden und der Eindruck bei den Vorstellungsgesprächen. Der Ausschuss gibt dann eine Beurteilung zuhanden des Grossen Rats ab. Bisher galt die ungeschriebene Regel, dass die Beurteilung des Ausschusses über die Eignung des Kandidaten Vorrang hat, bevor dann der Parteienanspruch nach Proporz zum Zug kommt. Das führt jeweils dazu, dass weniger gut qualifizierte Personen ihre Kandidatur noch vor der Wahl im Grossen Rat zurückziehen. Mit dieser Regel wird verhindert, dass weniger geeignete Kandidierende nur aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit in ein Richteramt gewählt werden. Bei der Besetzung von zwei Stellen am Obergericht akzeptierten die Grünen die Beurteilung durch den Ausschuss jedoch plötzlich nicht mehr und entfachten einen medialen Wirbel. Der Grosse Rat liess sich erfreulicherweise nicht davon beeindrucken und wählte die beiden Bestqualifizierten klar. Die Kandidatin der Grünen erhielt aus serhalb ihrer Partei nur sehr wenige Stimmen.
Ein Geschäft, das viel zu diskutieren gab, war das Projekt «Avenir Berne romande». Die Gemeinde Moutier hatte sich im Jahr 2021 entschieden, vom Kanton Bern in den Kanton Jura zu wechseln. Da sich bernische Schulen und Abteilungen von Justiz, Polizei und Verwaltung in Moutier befinden, müssen bis zum geplanten Kantonswechsel im Jahr 2026 neue Lösungen gesucht werden. Leider hat der Regierungsrat wenig vorausschauend geplant und gehandelt. So hat er dem Grossen Rat in aller Eile und unter Zeitdruck ein Projekt vorgelegt, das für Provisorien, Um- und Neubauten über 140 Millionen Franken kosten sollte, mit einer Kostenungenauigkeit von 30 Prozent! Dieser Betrag wurde nie budgetiert oder in der Finanzplanung aufgenommen. Die teuren Provisorien und der geplante Neubau wurde von vielen Grossratsmitgliedern wie auch von mir stark infrage gestellt. Selbstverständlich hat das Ganze mit der Jura-Frage auch eine politische Dimension. Aber deswegen ein Wunschkonzert zu veranstalten, ist in der gegenwärtigen finanziellen Situation des Kantons unverantwortlich – umso mehr, als die Distanzen zu kantonaler Verwaltung und Justiz in anderen Kantonsteilen viel grösser sind als im Berner Jura. Ich glaube auch nicht, dass der Jura-Konflikt mit Millionenbauten endgültig gelöst werden kann. Das Geschäft wurde auf die Sommersession verschoben, damit der Regierungsrat günstigere Optionen prüfen und vorlegen kann.
JAKOB SCHWARZ, GROSSRAT EDU



