Bundesrat und Bundesbehörden haben angemessen darauf geachtet, dass die Corona-Massnahmen verfassungsgemäss waren. Zu diesem Ergebnis kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats. In verschiedenen Punkten sieht das Kontrollorgan allerdings noch Verbesserungsmöglichkeiten.
MARK POLLMEIER
Während der Covid-19-Pandemie hatte der Bundesrat verschiedene Massnahmen ergriffen, mit denen die Grundrechte eingeschränkt wurden, etwa das recht auf Versammlungsfreiheit und auf Wirtschaftsfreiheit. Die Bundesverfassung schreibt vor, dass solche Einschränkungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Sie müssen ausserdem durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat untersucht, wie sich die zuständigen Bundesbehörden vergewissert haben, dass diese Voraussetzungen erfüllt waren. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Beschluss des Bundesrates vom Dezember 2021 über die Ausweitung der Zertifikatspflicht. Zur Erinnerung: Anfang September entschied der Bundesrat, dass die Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants, von Kulturund Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen gilt. Das Zertifikat durfte damals auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden.
Vier Empfehlungen für die Zukunft
Auf der Grundlage ihrer Abklärungen kommt die GPK-N zum Schluss, dass die zuständigen Bundesbehörden – in Anbetracht des damaligen Wissensstands – angemessen auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kriterien geachtet haben. Der gut 50-seitige Bericht der Kommission enthält jedoch auch vier Empfehlungen an den Bundesrat, wie sich das Handeln der Behörden im Hinblick auf künftige Krisen noch verbessern lasse.
• Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) wird insgesamt positiv bewertet. Das BJ sei zu den jeweiligen Verordnungsentwürfen systematisch konsultiert worden und habe diese kritisch geprüft. Die GPK-N ersucht den Bundesrat jedoch, Massnahmen zu prüfen, wie man die Kontrollfunktion des BJ in Krisenzeiten stärken könnte.
• Die GPK-N ist weiter der Auffassung, dass für die Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht eine ausreichende gesetzliche Grundlage im Epidemiengesetz (EpG) bestanden habe. Die Frage sei allerdings, ob es nicht zweckmässig gewesen wäre, schon früher im Jahr 2021 eine Bestimmung in das EpG aufzunehmen, in der Zweck und Ziele des Covid-Zertifikats genauer benannt werden. Die GPK-N bittet den Bundesrat zu prüfen, ob der gesetzliche Rahmen für die unterschiedliche Behandlung von Personen aufgrund ihres Impfstatus im Hinblick auf künftige Pandemien präzisiert werden sollte.
• Für die GPK-N besteht kein Zweifel, dass das Kriterium des überwiegenden öffentlichen Interesses bei der Ausweitung der Covid-Zertifikatspflicht erfüllt war. Die Pandemie habe eine klare Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung dargestellt.
Die GPK-N erachtet es ausserdem als sinnvoll, dass sich der Bundesrat bei der Beurteilung der epidemiologischen Lage auf mehrere Indikatoren stützte. Dennoch ersucht sie den Bundesrat, diese Indikatoren im Hinblick auf künftige Pandemien zu überprüfen, um die Erfahrung auszuwerten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.
• Zu guter Letzt achteten die Behörden nach Ansicht der Kommission darauf, dass die Corona-Massnahmen sowohl durch ihre Ausgestaltung wie auch durch ihre zeitliche und räumliche Begrenzung die Verhältnismässigkeit wahrten.
Die GPK-N hat den Bundesrat ersucht, bis zum 4. Oktober 2023 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.
Den vollständigen Bericht der GPK-N finden Sie unter www.frutiglaender.ch im Bereich Web-Links.
Aufgaben und Zusammensetzung der GPK
Wie ihr Name schon sagt, prüfen die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und weiterer Träger von Bundesaufgaben. Dazu führen sie Inspektionen und Abklärungen durch und prüfen die Jahres- und Geschäftsberichte, etwa jene des Bundesrats und der eidgenössischen Gerichte.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) besteht aus 25 Mitgliedern aus allen Frakttionen. Unter ihnen finden sich auch in der Region bekannte Köpfe wie Erich Hess oder Erich von Siebenthal, daneben «Parteiprominente» wie Christian Imark und Alfred Heer (beide SVP) sowie Fabian Molina und Priska Seiler Graf (beide SP).
Das ständerätliche Pendant, die GPK-S, hat 13 Mitglieder aus allen Kantonen. Auch in diesem Gremium finden sich bekannte Namen wie Marco Chiesa, Werner Salzmann (beide SVP) und Hans Stöckli (SP).
Bereits am 18. Mai 2020 beschlossen die beiden GPK, im Rahmen einer Inspektion die Massnahmen des Bundesrates und der Bundesverwaltung zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu überprüfen.
Dazu wurden Subkommissionen gebildet, die eigene Schwerpunkte festlegen und diese bei Bedarf auch anpassen konnten. Anfang Juli veröffentlichte die GPK-N ihre Untersuchungsergebnisse zur erweiterten Zertifikatspflicht vom Herbst 2021. Bei ihren Abklärungen ging es vor allem darum, ob die Behörden ausreichend geprüft hatten, dass diese Massnahme verfassungsgemäss war.
POL




Guten Tag Her Pollmeier
Dass die Zertifikatspflicht vom Herbst 2021 und auch nachher verfassungsgemäss war kann man sicher nicht sagen.
Die bekannten und prominenten Köpfe in den eidgenössischen Räten, die die menschenverachtende und rassistische Zertifikatspflicht zugelassen haben, sägen ja bei ihrer Beurteilung sicher nicht den Ast ab auf dem sie sitzen.
Zum Glück habe ich „noch“ die Möglichkeit im kommenden Oktober bei den Wahlen Personen zu wählen, die für eine freie Schweiz einstehen und nicht im Mainstream der Mehrheit schwimmen.
PS.
Übrigens, schätze ich Ihre Beiträge im Frutigländer sehr, mit eben der Ausnahme der Corona-Berichterstattung.
Vor allem der Artikel vor Weinachten 2021 steckt mir noch immer äusserst negativ in den Knochen. (Damals wurde die sogenannte „Pandemie“ als Flächenbrand dargestellt und dramatisiert, was der Realität von damals überhaupt nicht entsprochen hat. Ich hätte damals, vor Weihnachten, eine hoffnungsvollere Botschaft erwartet, als eine solche Panikmache.)
Ich hoffe, dass der Frutigländer in Zukunft kritisch und würzig ist wie das Salz in der Suppe. Er darf, so wie die Bevölkerung im Frutigland, gut auch eimal ein bischen „quer“ liegen.
Mit freundlichen Grüssen
Jakob Schranz