Ist dies wirklich im Sinne des Bürgers?
Im Grundsatz geht es hier doch um die Frage, warum die Gemeinde Bauland einzont, Mehrwertbeiträge abschöpft und Bauprojekte bewilligen lässt, ohne die Erschliessung vorher den erforderlichen Verhältnissen anzupassen. Genau hierfür wären eigentlich die Mehrwertabschöpfungen bestimmt.
Der noch ausstehende Gerichtsentscheid hat meines Erachtens Signalwirkung für das ganze Gemeindegebiet im Bezug auf private Park- und Vorplätze. Sollte hierfür das Gewohnheitsrecht – das im Übrigen gemäss Rechtsauskunft so nicht existiert – angewendet werden, dürften auf dem gesamten Gemeindegebiet die privaten Parkflächen und Vorplätze (auch jene, die mit richterlichem Verbot belegt sind) als Ausweichstellen einfach so benutzt werden. Das kommt einer Enteignung gleich!
Ist dies wirklich im Sinne des Bürgers?
Es ist noch immer Zeit, um bei den wenigen vorhandenen und unbebauten Parzellen auf dem Tellenfeld und am Guggigässli die entsprechenden Ausweichstellen zu schaffen – hierfür benötigte es jedoch den Willen und sicher auch persönliche Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern.
HANS EGGER-REICHEN, FRUTIGEN
«Ich werde Ketten anbringen»
Ich bin Eigentümer eines Privatparkplatzes im Guggigässli. Ich bin nicht gewillt, meinen Platz als Ausweichfläche für den Durchgangsverkehr zur Verfügung zu stellen – nur damit die Strasse wegen einer Baubewiligung für Bauten am Guggigässli und Tellenfeldgässli nicht verbreitert werden muss. Ich werde bei meinen Parkplätzen Ketten anbringen, wenn diese als Ausweichflächen missbraucht werden. Es kann doch nicht sein, dass die Eigentümmer ihre Parkplätze dafür hergeben müssen!
KURT KALLEN, FRUTIGEN
Erst erschliessen, dann bauen
Offenbar sollen Eigentumsrechte und richterliche Verbote für Parkplatzeigentümer angrenzend an Gemeindestrassen bald umgangen werden. Gemäss dem Artikel im «Frutigländer» sollen die Privatparkplätze als Ausweichstellen genutzt werden, statt dass das Bauvorhaben (also der Bauherr) mit einer Erschliessung selbst für den Zugang sorgen muss. Das kann ja wohl nicht sein. Bei einem Bauvorhaben ist es doch logisch, dass zuerst die Erschliessung mit Erschliessungsstrasse geplant, gebaut und vom Bauherrn bezahlt wird – dann steht einem Bauvorhaben anschliessend nichts mehr im Wege.
EGON TRUMMER, FRUTIGEN
«Schlichte Willkür»
Für uns als direkt Betroffene (GrundeigentümerInnen, Steuerzahlende) ist / war schon die Annahme, dass es legitim sei, unsere Vor- und Parkplätze zur freien Verfügung zu stellen, sehr überraschend. Anschlies send wird auch unsere schriftliche Intervention einfach ignoriert. Das empfinden wir als schlichte Willkür seitens der (von den Steuerzahlenden beauftragten / finanzierten) Behörden.
SILVIA STOLLER-WÄLCHLI, FRUTIGEN




Wie kann es sein, dass wir eine Zweiklassengesellschaft in unserer Gemeinde haben: GemeinderätInnen und BürgerInnen? Die Aufgaben sind seit Langem klar verteilt, Zufahrtstrassen müssen geregelt und ausgeführt sein, bevor gebaut werden kann. Ein runder Tisch der beiden Parteien wäre doch ein Anfang, dieser unangenehmen Situation endlich ein Ende zu setzen und nach den gesetzlichen Vorgaben weiterzuarbeiten. Vielleicht wäre eine Entschuldigung seitens der Gemeinderäte (zum Beispiel in Form eines Briefs) eine gute Voraussetzung.
Man wird den Eindruck nicht los, dass auf der Bauabteilung ziemlich selbstsicher von oben herab geplant und entschieden wird, nicht nur in Kanderbrück, sondern auch an der Mänimatte mit dem Kostenverteilungsplan zum Ausbau der Winklenstrasse. Wenn man lediglich mit einem Einschreiben begrüsst wird, das die zu bezahlende Beiträge enthält, und im übrigen auf das Internet oder das Gemeindehaus zur Akteneinsicht verwiesen wird, so ist das meiner Ansicht nach nicht für alle Betroffenen verständlich und machbar. Die grundlegenden Informationen fehlen beim Versand des Kostenverteilerplans. Man erhält sie erst auf Nachfragen.