Hans Rudolf Schneider schreibt in seinem Kommentar vom 3. November völlig zu Recht: zur Variantenabstimmung Freibad hätte es gar nicht erst kommen müssen. Das Liberale Frutigen hätte gerne eine gemeinsame Lösung mit der Gemeinde Frutigen erarbeitet, wurde jedoch weder in der Arbeitsgruppe Freibad-Sanierung zur Mitwirkung begrüsst noch rechtzeitig über einen Gegenvorschlag der Gemeinde orientiert. Dies leider trotz mehrmaliger Nachfrage seitens unserer Partei.
Die absolute Krönung des Vorgehens seitens der Gemeinde war, dass das Initiativkomitee zwei Tage vor der Verabschiedung der Botschaft zur Abstimmungsvorlage zu einer Orientierung mit Gemeindevertretern begrüsst wurde. In dieser sehr kurzen Frist konnte sich das Initiativkomitee kein umfassendes Bild zum Gegenvorschlag machen. Zu eventuell vorliegenden Papieren wie einem Kaufvertrag oder Vereinbarungen zwischen der Sportzentrum Frutigen AG und der Brügger HTB GmbH erhielt das Initiativkomitee zu jenem Zeitpunkt keinen Zugang. Gemäss Aussage der Gemeindevertreter an der Informationsveranstaltung vom 31. Oktober ist der Vertrag in fast zehn Zusammenkünften mit der Brügger HTB ausgehandelt worden. Umso erstaunlicher war für die BürgerInnen, dass die Gemeindevertreter den effektiven Umfang des zu verkaufenden Grundstückes an der Informationsveranstaltung nicht bezeichnen konnten.
Zu berichtigen ist die Aussage von Hans Rudolf Schneider zur massgebenden Zone. Das zu veräussernde Grundstück befindet sich nicht in einer Zone für öffentliche Nutzung (ZöN), sondern in der Zone für Sport und Freizeitanlagen (ZSF).
Rechtzeitiges Einbeziehen aller involvierten Kreise hätte wohl in diesem Falle zu einer qualitativ guten und einvernehmlichen Lösung geführt und das Demokratieverständnis in der Gemeinde Frutigen gestärkt.
HANSPETER GÜNTENSPERGER IM AUFTRAG DES VORSTANDES DES LIBERALEN FRUTIGEN



