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Vorerst keine Steuerentlastung

Am 9. Januar veröffentlichte die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Medienmitteilung. Die Information, auf die FinanzdirektorInnen im ganzen Land gewartet hatten, fand sich im dritten Absatz: «Der Bilanzverlust verunmöglicht eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023.» Dies betreffe auch die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone.

Der endgültige Jahresabschluss der SNB steht zwar noch aus, er soll Mitte März veröffentlicht werden. Dass Bund, Kantone und Gemeinden erneut keine SNB-Überschüsse erwarten dürfen, steht aber bereits fest.

Nachdem die Nationalbank bereits im Vorjahr einen Rekordverlust in dreistelliger Milliardenhöhe ausgewiesen hatte, kam die aktuelle Nachricht nicht völlig unerwartet. So hatte auch der Kanton Bern vorsichtshalber ohne den Geldsegen der SNB geplant und einen solchen Zustupf gar nicht erst ins Budget aufgenommen. Insofern bringen die ausbleibenden Millionen den Kanton nicht in Bedrängnis.

Eine Folge hat die Mitteilung der SNB aber doch: Die unter Vorbehalt geplante Steuersenkung für natürliche Personen wird für dieses Jahr gestrichen. Die Entlastungsmassnahme wäre ohnehin nur dann umgesetzt worden, wenn die SNB eine Gewinnausschüttung vorgenommen hätte. Die Steuersenkung wurde nun auf das Jahr 2025 verschoben – wiederum unter dem Vorbehalt, dass sie dann finanzierbar sein wird.

MARK POLLMEIER

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