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Dreifache Entschädigung

Wenn Landwirte Grund und Boden an den Kanton abtreten müssen – beispielsweise für ein Strassenprojekt –, erhalten sie dafür künftig das Dreifache des ermittelten Höchstpreises. Eine entsprechende Änderung des Enteignungsgesetzes hat der Grosse Rat am Dienstag mit 88 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Damit folgt der Kanton dem Bund, der eine solche Regelung bereits anwendet.

Dass der Grosse Rat sich mit der Änderung beschäftigte, geht auf den damaligen Kandergrunder Grossrat Ernst Wandfluh zurück, der die Angleichung in einem Vorstoss gefordert hatte. Der Regierungsrat hatte Wandfluhs Motion zur Ablehnung empfohlen, weil die Forderung nach Einschätzung externer Rechtsgutachter verfassungswidrig sei. Enteigneten dürfe kein Verlust, aber eben auch kein Gewinn entstehen, hatte die Kantonsregierung argumentiert, war damit aber nicht durchgedrungen.

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