Mehr als 20 Personen nahmen an der Hauptversammlung des Liberalen Frutigen (LF) mit anschliessendem Stamm im alten Bahnhof teil.
Die Ortspartei durfte auf ein zufriedenstellendes zehntes Geschäftsjahr zurückblicken, das mit einem soliden Reingewinn von knapp 1000 Franken abschloss.
Im Weiteren wurde Corina Rösti, Mitglied der Kommission Soziales, Jugend und Gesundheit, in den Vorstand gewählt, sie ersetzt Erich Greber, dem das LF für die langjährige wertvolle Arbeit dankt.
Das bisherige Vorstandsmitglied Tanja Balz übernimmt die Funktion der Kassierin. Einstimmig genehmigt wurde die Strategie des LF, sie wird in Kürze auf der Website der Ortspartei ersichtlich sein. Der Vorstand plant nach eigenen Angaben, im laufenden Jahr zwei Ziele davon in Angriff zu nehmen: die Einführung einer Grün- und Kartonabfuhr und die Forderung nach einer umfassenderen Informationspolitik des Gemeinderats, in welcher der Massnahmenplan und die Zielerreichung öffentlich abrufbar sein sollen. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Partei veröffentlicht hat.
Abstimmungsparolen für die Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025
Der Vorstand des LF empfiehlt, beide Vorlagen anzunehmen, trotz gerechtfertigter Kritik an der Höhe des Nachkredits für die Sanierung der Rinderwaldstrasse. Bei der Planung des im Jahr 2019 angenommenen Kredits wurde bereits eine Reserve eingerechnet.
Aktuell stimmt die Frutiger Bevölkerung über eine Kostenüberschreitung von fast 14 Prozent ab. Obschon die meisten der ausgewiesenen Mehrkosten plausibel erscheinen, sollten solch massive Kostenüberschreitungen durch eine optimale Finanzkontrolle grundsätzlich vermieden werden, ist sich die Partei sicher. Zudem solle der Gemeinderat prüfen, ob bei langjährigen Projekten grosszügigere Reserven einberechnet werden sollten.
«Eindeutiger ist für uns das Ja zur Zonenplanänderung an der Wallisgasse. Die Bauwilligen sind von den Umsiedlungen im Zusammenhang mit der Räumung des Munitionslagers Mitholz betroffen», erklärt das Liberale Frutigen in einer Pressemitteilung.
Weiter erwirke eine Ergänzung im Baureglement, dass zukünftige Bauten auf der betroffenen Parzelle Wasserschutzmassnahmen beinhalten müssen.
RED



