Der Hauseigentümerverband HEV Kanton Bern ist sehr erfreut, dass der Grosse Rat die beiden Motionen «Abbau bestehender Hürden für einen rascheren Ausbau der Solarenergienutzung bei Gebäuden» und «Meldepflicht statt Baubewilligung für energetische Sanierungen» heute angenommen hat. Das erklärt er in einer Mitteilung.
Der HEV Kanton Bern befürwortet den Weg der Freiwilligkeit zur Erreichung der Energiewende, neue unnötige Verbote lehnt er ab. Geschäftsführer Patrick Freudiger betont: «Freiwilligkeit funktioniert aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und deshalb sind bürokratische baurechtliche Vorgaben im Bau- und Planungsrecht bei der Installation von Solaranlagen fehl am Platz. Erst recht soll der Denkmalschutz den Zubau mit Solaranlagen nicht unnötig verhindern.» Das Raumplanungsgesetz sehe neuerdings mehrere Möglichkeiten zum Abbau regulatorischer baurechtlicher Hürden für Solaranlagen vor. Die Kantone könnten neu bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen festlegen, in denen auch energetische Sanierungen ohne Baubewilligung zulässig sind. Zudem sei im Mantelerlass beabsichtigt, dass neu auch an Fassaden genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung mehr bedürfen. Für Francesco Rappa, Präsident HEV Kanton Bern, ist klar. «Es ist elementar, dass wir diese neuen Möglichkeiten zur Förderung privater Initiativen zeitnah einführen und so auch die Richtlinien für bewilligungsfreie Anlagen flexibilisieren. Auf diesem Weg wird die Regulierungsdichte abgebaut und die Umsetzung beschleunigt.
GW / HEV KANTON BERN



