Der «Frutigländer» fragte bei Nicole Imesch, Jagdinspektorin des Kantons Bern, nach.
«Frutigländer»: Man sprach davon, dass die Jagdinspektorin auf den Platz gehöre, um Rede und Antwort zu stehen. Weshalb waren Sie nicht vor Ort?
Nicole Imesch: Es war kein Anlass des Kantons, sondern eine Medienveranstaltung des Vereins zum Schutz der Nutztiere vor Grossraubtieren. Zudem hatten wir keine Einladung erhalten und sahen von daher keinen Grund, an diese Veranstaltung zu kommen.
Besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass Sie eine Bewilligung zum sofortigen Abschuss erteilen könnten, wenn 15 Tiere gerissen worden sind?
Der Kanton kann eine Abschussverfügung ausstellen, aber diese muss zwingend vorher im Amtsblatt publiziert werden; die rechtsstaatlichen Grundsätze sind einzuhalten. Gesamthaft wurden auf dieser Alp sechs tote Schafe gefunden, welche eindeutig vom Luchs gerissen worden waren, zudem drei Schafsskelette, die von den Gänsegeiern genutzt wurden und bei denen die Todesursache deshalb schwierig zu bestimmen ist. Bei den Skeletten gehen wir aber nach Einschätzung des zuständigen Wildhüters ebenfalls davon aus, dass die Tiere vom Luchs gerissen wurden. Wir sind kulant und werden diese Tiere sowohl entschädigen als auch dem Abschusskontingent zurechnen. Der Bund ist da restriktiver, für ihn gelten diese von den Geiern genutzten Tiere nicht als Luchsriss.



