Aktuell sind Bestrebungen im Gang, den Schutz von inventarisierten Gebäuden zu lockern – sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene. Was steckt dahinter?
HANS RUDOLF SCHNEIDER
Die bestehenden Vorschriften in Bezug auf den Ortsbildschutz sowie den Denkmalschutz geraten regelmässig unter Druck. Insbesondere das nationale Inventar geschützter Ortsbilder (ISOS) ist in letzter Zeit öfters in den Medien. Darin sind rund 1200 Ortsbilder definiert, bei denen Bewilligungsbehörden und Bauherren die verschiedenen Schutzziele in ihre Planungen und Entscheide einbeziehen müssen. Diese gehen vom Erhalten der Substanz – also einem Abbruchund Neubauverbot – bis zum Erhalten des Charakters der Baugruppe.
Im Frutigland ist davon nur die Gemeinde Frutigen betroffen, mit zwei Gebieten. Eines umfasst Hasli-Rybrügg mit den Bahnviadukten, der Tellenburg-Ruine sowie der Bebauung Rybrügg respektive den verstreuten Hofgebäuden im Hasli. Das Objektinventar trägt die Jahrzahl 2008. Um- und Anbauten sollen sorgfältig geprüft und ausgeführt werden, da sie das Ortsbild verändern können. Für Neubauten wird explizit auf die bereits teilweise überbauten Neubauquartiere verwiesen.
Kanderbrück in Warteschleife
Das zweite Gebiet betrifft Kanderbrück. Das Ortsbild mit dichtem Bebau und der einstigen Zündhölzlifabrik wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Hochwasserschutz an der Kander zum Thema. Ein von Gemeinde und Kanton als realisierbar beurteiltes Schutzprojekt wurde plötzlich vom Bund kritisiert. Da die geplanten Ufermauern zu hoch erschienen, forderte das Bundesamt für Kultur – zuständig für das ISOS-Inventar – zusätzliche Beurteilungen durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission sowie die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege. Aktueller Stand gemäss Bauverwaltung Frutigen: «Das Projekt wurde aufgrund des negativen Fachberichts seitens Bundesamt für Kultur bereinigt – es erfolgt eine Reduktion der Uferhöhen durch die Verringerung des Freibordes. Das Bauprojekt ist zurzeit bei den kantonalen Fachstellen zur Vernehmlassung, bevor es dann den Fachstellen des Bundes zur Vernehmlassung zugestellt wird.» So schnell wird also noch nicht gebaut in Kanderbrück, da schliesslich auch noch die Finanzierungsentscheide positiv ausfallen müssen.
Vor allem für Gemeinden wirksam
Rein zahlenmässig ist das ISOS-Inventar im Niedersimmental viel grösser als im Frutigland. Ab Wimmis sind diverse Ortskerne wie Diemtigen, Därstetten oder Erlenbach sowie Weiler in der nationalen Liste aufgeführt. Was das zur Folge hat, erklärt Ueli Bärtschi, Präsident der Heimatschutz-Region Thun Kandertal Simmental Saanen, selber auf dem Regierungsstatthalteramt Biel in Nidau in der Bauabteilung tätig und somit mit den Vorschriften vertraut. «Das ISOS-Inventar ist für Kantone und Gemeinden vor allem in der Phase der Ortsplanungsrevision und der Zonenanpassungen wichtig. Dort müssen diese Vorgaben berücksichtigt werden. Für Bauherren sind die kommunalen Bauvorschriften normalerweise bedeutender. Diese regeln die konkreten Möglichkeiten von Einzelobjekten – Höhen oder Abstände. Das ISOS-Inventar hat quasi den übergeordneten Blick, ob sich das Erscheinungsbild einer Ortschaft oder eines Ortsteils durch Bautätigkeit als Ganzes verändern könnte.»
Ständerat ist für Anpassung
Die Lockerung oder Einhaltung der Schutzvorschriften beschäftigt auch den Bundesrat, sowohl kantonale Politiker als auch die Wirtschaft engagieren sich. Auf nationaler Ebene fand im Juni ein runder Tisch mit den zuständigen Bundesräten Albert Rösti und Elisabeth Baume-Schneider statt. Detaillierte Resultate der Gespräche mit den beteiligten Akteuren sind noch nicht kommuniziert worden. Der Schweizer Heimatschutz hat aber bereits klar gemacht, dass der Angriff auf den Ortsbildschutz – der Ständerat möchte die Zuständigkeit neu den Kantonen statt dem Bund zuordnen – nicht akzeptiert werde.
Vorstösse im Grossen Rat
Dieselbe Stossrichtung der Lockerung von Schutzbestimmungen haben auch drei Vorstösse auf kantonaler Ebene im Kanton Bern von bürgerlicher Seite. Diese betreffen das kantonale Bauinventar, in dem einzelne Objekte als erhaltensoder schützenswert eingestuft sind. In zwei Motionen verlangt Sandra Hess (FDP, Nidau) eine Strategie, um sämtliche kantonseigene Bauten auf ihren Schutzstatus hin zu überprüfen. Es sollen nur einzelne exemplarische Bauten mit besonderem denkmalpflegerischem Wert verbleiben. Kritisiert wird, dass notwendige Sanierungen oftmals wegen des Schutzes unwirtschaftlich seien. Im zweiten Vorstoss will Hess, dass Schulbauten auf ihren Schutz überprüft werden, um solche künftig «bezahlbar sanieren und erneuern» zu können. Michael Ritter (GLP, Burgdorf) verlangt in seiner Motion «Denkmalschutz mit Augenmass». Unter bestimmten Vorgaben soll der Abbruch und gleichwertige Ersatz von schützenswerten Baudenkmälern ermöglicht werden. Während bei erhaltenswerten Bauten Spielraum besteht, sind schützenswerte Bauten kaum abzubrechen oder zu ersetzen, auch wenn deren Zustand baufällig und eine Sanierung unverhältnismässig ist, kritisiert Ritter. Alle drei Vorstösse sind noch hängig.
Verbesserungen durch Diskussionen
Für den Heimatschützer Ueli Bärtschi ist dies eine ungute Entwicklung. Er gibt zu bedenken, dass in den letzten Jahren das Bauinventar des Kantons Bern aufgrund von politischen Forderungen aufwendig überprüft und um 10 777 erhaltens- oder schützenswerte Objekte auf sieben Prozent des Gesamtgebäudebestandes reduziert worden sei. Nun bereits wieder Anpassungen zu verlangen, findet er unnötig. Das Inventar sollte wie andere Planungen auch eine gewisse Zeit Gültigkeit haben – auch für die Planungssicherheit der Liegenschaftsbesitzer selber. Dass die Meinungen zwischen den Liegenschaftsbesitzern und den Denkmalpflegern respektive Heimatschützern oftmals nicht deckungsgleich sind und ausdiskutiert werden müssten, könne aber durchaus zu besseren Resultaten bei Bauvorhaben führen, sagt Bärtschi.



