StartArchivPlanungszone «Beschränkung Zweitwohnungen und kurzzeitige Vermietung»

Planungszone «Beschränkung Zweitwohnungen und kurzzeitige Vermietung»

Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2025 die Planungszone «Beschränkung Zweitwohnungen und kurzzeitige Vermietung» erlassen. Er reagiert damit auf die steigende Zahl kurzzeitig vermieteter Wohnungen und auf die Regulierungen in der Region. Die Planungszone tritt per sofort in Kraft, gilt für das gesamte Gemeindegebiet und ist auf zwei Jahre befristet. Ziel ist es, den Wohnraum für Einheimische zu sichern und die Lebensqualität im Dorf zu erhalten. Der Erlass der Planungszone gibt dem Gemeinderat Zeit, mögliche Massnahmen zu prüfen und den Stimmberechtigten zum Beschluss zu unterbreiten.

Am Informationsanlass zur laufenden Revision der Ortsplanung vom Freitag, 24. Oktober 2025, um 20 Uhr im Gemeindesaal Krattigen, wird über die Planungszone und die weiteren Schritte informiert. Es wird auf die Publikationen im Anzeiger vom 21. Oktober 2025 und im Amtsblatt vom 22. Oktober 2025 verwiesen.

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