Zwei Angestellte eines Berghotels im Frutigland waren von der Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung angeklagt und per Strafbefehl verurteilt worden. Wegen Formfehlern wurden sie am Montag vom Regionalgericht Oberland freigesprochen.
Peter Schibli
Hatte sich der Konflikt zwischen den beiden Chefs und ihrer Mitarbeiterin im Januar 2023 so zugetragen, wie er von der anklagenden Staatsanwaltschaft zusammengefasst worden war? Oder vielleicht doch anders? Ausgangspunkt für die Hauptverhandlung waren zwei Strafbefehle mit Vorgeschichte: Laut den beiden Dokumenten, die dem «Frutigländer» vorliegen, soll die Mitarbeiterin mehrere zehntausend Franken zum Nachteil des Berghotels veruntreut haben.
Ihr Chef sowie ein Kollege nahmen die Ermittlungen gleich selbst an die Hand, brachen in das Zimmer der Angestellten ein, wo sie nach dem verschwundenen Geld suchten. Und sie beschlagnahmten ihr Auto, das sie in einer Garage versteckten. Offenbar wollten die Herren das Privatfahrzeug dazu benutzen, um die Frau zu einer Herausgabe des gestohlenen Geldes zu zwingen.



