StartGemeindenWem gehört künftig «herrenloses Land»?

Wem gehört künftig «herrenloses Land»?

Der Regierungsrat will das Eigentum an nicht kultivierbarem Land wie Felsen, Schutthalden oder Gletscher den Einwohnergemeinden übertragen. Er entspricht damit dem Wunsch von 13 Oberländer Gemeinden, auf deren Gebiet sich solche Flächen befinden.

Felsen, Schutthalden, Firne, Gletscher und andere Flächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind, dienen dem Gemeingebrauch und liegen heute in der Hoheit des Kantons. Bislang fehlt im Kanton Bern eine gesetzliche Grundlage, um dieses sogenannte «herrenlose Land» im Grundbuch zu erfassen und die Eigentumsverhältnisse festzulegen.

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