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Die grosse Budgetdebatte im Nationalrat

SESSIONSRÜCKBLICK Die Wintersession des Nationalrates stand ganz klar im Zeichen der Budgetdebatte 2026. Die finanziellen Herausforderungen des Bundes waren in dieser Session allgegenwärtig. Die Ausgaben wachsen seit Jahren stark an, und es war dringend notwendig, hier Gegensteuer zu geben. Auch für die Land- und Waldwirtschaft, war diese Budgetdebatte von gros­ser Bedeutung. – insbesondere im Berggebiet. Es ist gelungen, diese Kürzungen vollständig abzuwenden.

Die vorgesehenen Kürzungen im Rahmen des Entlastungspakets 2027 wird die Bergregionen unter finanziellen Druck bringen. Im Ständerat ist es gelungen, eine gute Ausgangslage zu legen, die aber vom Nationalrat noch bestätigt werden muss. Noch über die Bücher müssen wir aus meiner Sicht beim Tourismus und beim Wald. Für die Landwirtschaft sind die Beschlüsse des Ständerates sehr gut. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Region, insbesondere die Landwirtschaft, nicht die Rechnung für eine verfehlte Ausgabenpolitik bezahlen muss. Bedauerlicherweise konnten wir Sparmassnahmen beim Tourismus und der Waldwirtschaft nicht abwenden. Dies ist für das Berggebiet und die vielen Arbeitsplätze im Tourismus in Randregionen eine grosse Herausforderung.

Ein sehr wichtiger Entscheid fiel beim Umgang mit dem Wolf. Der Nationalrat hat zwei Motionen angenommen, welche die ganzjährige Bejagung des Wolfes sowie die Jagd im Jagdbanngebiet ermöglichen. Damit hat das Parlament anerkannt, dass die Situation in vielen Regionen eskaliert ist. Die Alpwirtschaft und die Landwirtschaft können nicht weiter die Leidtragenden einer realitätsfremden Raubtierpolitik sein. Für das Berner Oberland und viele andere Bergregionen ist dieser Entscheid von grosser Bedeutung.

Klare Worte fand das Parlament auch bei der sogenannten Vegi-Initiative (Initiative für eine sichere Ernährung). Diese Initiative wurde vom National- und Ständerat sowie vom Bundesrat deutlich abgelehnt. In der Schweiz besteht ein grosser Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus Grasland. Dieses kann sinnvoll fast nur über Tierhaltung genutzt werden. Einen ideologischen Ernährungszwang in der Bundesverfassung lehnt der Nationalrat deshalb zu Recht klar ab.

Die Themen Agrarpolitik AP2030+ sowie Naturgefahren standen in dieser Session noch nicht auf der Traktandenliste der Räte. Die parlamentarischen Debatten dazu werden erst im kommenden Jahr stattfinden. Ich habe die Session jedoch genutzt, um diese wichtigen Dossiers in Gesprächen mit verschiedenen Bundesämtern zu vertiefen. So wird die Umsetzung meines Postulats Nr. 25.3489 «Naturgefahren. Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten» beim Bundesamt für Umwelt BAFU aufgrund des Zeitdrucks in vielen Gefahrenkartenfestlegungen prioritär behandelt. Gerade für Berggebiete ist es wichtig, dass Gefahrenzonen differenziert und praxisnah beurteilt werden. Sollte dies nicht möglich sein, könnten zahlreiche Bergdörfer entsiedelt werden und verganden.

Als Präsident des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbandes SAV habe ich mich zudem intensiv für die Anliegen der Alpwirtschaft eingesetzt. Für die AP2030+ braucht es klare Korrekturen: Die Offenhaltung der Kulturlandschaft durch Tierhaltung muss anerkannt bleiben, die Nachhaltigkeit sachlich beurteilt werden – inklusive der Tatsache, dass der CO2-Kreislauf der Nutztiere weitgehend neutral ist – und die Erschwernisbeiträge im Berggebiet müssen ausgebaut werden. Besonders stossend ist, dass in der Agroscope-Auswertung lediglich das oberste Einkommensquartil publiziert wurde. Die Realität vieler Betriebe im Berggebiet wird damit ausgeblendet. Die Einkommen im Berggebiet müssen in der AP2030+ zwingend korrigiert werden.

Ich wünsche Ihnen schöne Festtage und im neuen Jahr beste Gesundheit und Zufriedenheit. Ich freue mich auf alle kommenden Kontakte und danke Ihnen für das Vertrauen.

Ernst Wandfluh, Nationalrat (SVP/Kandergrund)

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