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Schlussstrich ziehen

Zum Thema Baupolizeifälle und Raumplanung in Frutigen

In den letzten Jahren stelle ich im Baubewilligungsverfahren in Frutigen Mängel fest und das aus folgenden Gründen: Das eidgenössische Raumplanungsgesetz (Bundesgesetzgebung) wird falsch interpretiert. Alle 26 Kantone in der Schweiz verfügen wegen ihrer unterschiedlichen Strukturen eigene Richtpläne, das heisst Spielraum gegenüber der Bundesgesetzgebung. In der Gemeinde Frutigen gibt es geschätzt mindestens 40 lokale Standorte, die bei einem Baugesuch nicht gleich behandelt werden können. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Gemeinde die Raumplanung über ihr ganzes Gebiet erstellt, dies mit der Berücksichtigung des kantonalen Richtplans.

Die Zeiten ändern sich. In den letzten Jahrzehnten haben leider einige Landwirtschaftsbetriebe aus existenziellen Gründen und wegen des bäuerlichen Bodenrechts aufgeben müssen. Höfe sind leer geworden. Zum Glück werden diese Häuser oft weiterhin genutzt und als zusätzlicher Wohnraum für Familienangehörige ausgebaut und das verbleibende Kulturland wird von Bauern weiter bewirtschaftet. Wenn Baugesuche für aus­serhalb der Bauzone an die Baubehörde oder an den Gemeinderat eingereicht werden, werden diese kommentarlos dem Amt für Gemeindeordnung (AGR) zugestellt – das kann nicht funktionieren und es hat auch nie funktioniert. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Ich bin der Meinung, dass jetzt ein Schlussstrich unter die Baupolizeifälle gezogen werden sollten statt die arbeitstüchtigen Leute zu bedrängen, bis es zu psychischen Krankheiten führt. Das wäre das Schlimmste, was in Frutigen passieren könnte.

Christian Fuhrer, Achseten / Rinderwald

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