Die Verurteilung eines Oberländers zu einer Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat kürzlich die Beschwerde des 68-Jährigen abgewiesen. Der Mann bleibt weiterhin in Haft, kann aber bei guter Führung frühestens nach Verbüssen von zwei Dritteln der ausgesprochenen Strafe vorzeitig entlassen werden.
Beim Prozess vor der ersten Instanz, dem Regionalgericht Oberland im Oktober 2022, handelte es sich um einen aufwändigen Indizienprozess. Entsprechend komplex gestaltete sich die Strafverhandlung. Zwar gestand der Angeklagte sexuelle Handlungen mit minderjährigen Afghanen ein, bestritt aber, für die beiden Vorfälle im Kiental verantwortlich zu sein. Trotzdem entschloss er sich vor dem Urteil zu einem vorzeitigen Strafantritt.
Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber bewiesen sind, auf die zu beweisende, rechtserhebliche Tatsache geschlossen. Eine Mehrzahl von Indizien, welche für sich allein betrachtet nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Tatsache oder Täterschaft hindeuten und Zweifel offenlassen, kann in der Gesamtheit ein Bild ergeben, das den Schluss auf einen vollen, rechtsgenügenden Beweis erlaubt.



