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Bundesgericht bestätigt Strafe

Die Verurteilung eines Oberländers zu einer Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat kürzlich die Beschwerde des 68-Jährigen abgewiesen. Der Mann bleibt weiterhin in Haft, kann aber bei guter Führung frühestens nach Verbüs­sen von zwei Dritteln der ausgesprochenen Strafe vorzeitig entlassen werden.

Beim Prozess vor der ersten Instanz, dem Regionalgericht Oberland im Oktober 2022, handelte es sich um einen aufwändigen Indizienprozess. Entsprechend komplex gestaltete sich die Strafverhandlung. Zwar gestand der Angeklagte sexuelle Handlungen mit minderjährigen Afghanen ein, bestritt aber, für die beiden Vorfälle im Kiental verantwortlich zu sein. Trotzdem entschloss er sich vor dem Urteil zu einem vorzeitigen Strafantritt.

Beim Indizienbeweis wird aus bestimmten Tatsachen, die nicht unmittelbar rechtserheblich, aber bewiesen sind, auf die zu beweisende, rechtserhebliche Tatsache geschlossen. Eine Mehrzahl von Indizien, welche für sich allein betrachtet nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Tatsache oder Täterschaft hindeuten und Zweifel offenlassen, kann in der Gesamtheit ein Bild ergeben, das den Schluss auf einen vollen, rechtsgenügenden Beweis erlaubt.

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Peter Schibli
Peter Schibli
Peter Schibli (geb. 1956) wuchs in Bern auf, studierte an der Universität Rechtwissenschaften und begann bereits während des Studiums als Gerichtsreporter zu arbeiten. 1984 promovierte er mit einer Dissertation über das Schweizerische Bundesgericht. Nach Redaktionsstellen bei «Der Bund» und beim «Badener Tagblatt» wechselte er 1986 zur Basler Zeitung, der er 21 Jahre lang treu blieb: Inlandredaktion, Deutschland-Korrespondent, USA-Korrespondent, Online-Redaktion, Mitglied der Chefredaktion waren seine Stationen. Kurz bevor die BaZ unter Christoph Blochers Einfluss geriet, wechselte Schibli zur SRG, wo er die letzten elf Jahre als Direktor swissinfo.ch und als Nationaler Koordinator Multimedia tätig war. 2018 ging er vorzeitig in Pension. Seither arbeitet Schibli als freier Journalist (u.a. als Gerichtsreporter für den Frutigländer). In der Freizeit spielt er Theater sowie Fagott und geniesst den Unruhestand.

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