Die Lawinen in Adelboden, der Spitze Stein in Kandersteg oder das Hochwasser in Reichenbach – wie hier im Tal sind oder waren auch hunderte andere Standorte in der Schweiz von Naturgefahren nicht nur saisonal. Sondern oft auch bleibend bedroht. Deswegen gibt es Gefahrenkarten und -stufen, die sowohl Baurecht- als auch Versicherungsrecht bestimmen.
Der Frutigländer wollte wissen: Wer ist für die Festlegung dieser Gefahrenzonen zuständig und wer bezahlt, wenn der Berg zuschlägt?
Einige Ortsteile Kanderstegs liegen in der roten Zone, andere in einer gelben. Laut Gefahrenstufen des Kantons Bernbedeutet «rote Zone» aber «starke Gefährdung». Im Klartext: «Hier dürfen keine Bauten und Anlagen neu gebaut oder erweitert werden, in denen sich Menschen oder Tiere aufhalten. (…) Ein Gebäude, eine Anlage darf umgebaut oder deren Zweck verändert werden, wenn dadurch das Risiko vermindert wird», so kann man es auf der Kantonswebsite nachlesen.
Vor rot kommt blau, dieses Gefahrengebiet bedeutet eine mittlere Gefährdung, «hier sind Bauten und Anlagen nur unter bestimmten Umständen zugelassen.«Wer in der gelben Zone, also in einer geringen Gefährdungslage bauen will, muss nur dann Einschränkungen beachten, wenn es sich um sensible Bauten handelt, wie beispielsweise Schulen oder Campingplätze».

Doch wer ist für die Erfassung dieser Gefahrengebiete zuständig? Und was, wenn ein bestehendes Haus in einer solchen Zone Schaden kommt, wie es also in Kandersteg durchaus geschehen könnte – welche Rolle spielen dann die Versicherungen?
Der «Frutigländer» hat bei Pierre Vanomsen, Leiter Naturgefahren bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB), nachgefragt.
Pierre Vanomsen, Gefahrenzone: ja oder nein? – das führt manchmal zu (politischen) Diskussion. Zum Beispiel darüber, etwaige Gefahrenzonen so «günstig» zu verschieben, dass trotz eines Restrisiko dennoch gebaut werden darf. Wer legt diese Zonen fest und anhand welcher Grundlagen? Darf eine Gemeinde dies eigenständig im Rahmen ihrer Autonomie definieren oder sind das gar die Versicherungen?
Gefahrenzonen (z.B. Lawinen-, Hochwasser- oder Rutschzonen) werden durch externe Fachbüros im Auftrag der Gemeinden erarbeitet, dabei stehen die kantonalen Fachstellen beratend zur Seite.
Gibt es noch weitere Zuständigkeiten?



