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Neue Regeln für Solarstrom

Ab 1. Januar 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Rückliefervergütung von Solarstrom. Grundlage dafür sind die Revision des
Stromversorgungsgesetzes sowie Anpassungen in der Energieförderungsverordnung. Die Änderungen wirken sich direkt auf die Rücklieferprodukte des Licht- und Wasserwerks Adelboden AG aus.

Bisher konnten Kundinnen und Kunden zwischen den LWA-Rücklieferprodukten «Fix» und «Variabel» wählen. Diese Wahlmöglichkeit entfällt ab 1. Januar 2026. Künftig wird die Einspeisung ins LWA-Netz nach einem einheitlichen System vergütet, das sich am Referenz-Marktpreis des Bundes orientiert.

Dieser Referenz-Marktpreis wird quartalsweise rückwirkend durch das Bundesamt für Energie festgelegt und veröffentlicht. Damit passt sich die Vergütung stärker der jeweiligen Marktsituation an und wird entsprechend schwanken. Tiefe Marktpreise werden jedoch durch eine Mindestrückliefervergütung abgefedert.

Mindestrückliefervergütung ab 2026

Die folgenden Mindestvergütungen gelten, sofern der Referenz-Marktpreis unter die entsprechenden Werte fällt:

Anlagen bis 30 kWp erhalten 6,00 Rappen pro Kilowattstunde exklusive Mehrwertsteuer beziehungsweise 6,49 Rappen inklusive Mehrwertsteuer.

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