Vom politischen Comeback zum spektakulären Betrugsfall: Kaum wieder im Amt, gerät der Frutiger Obmann Pitt Schneider erneut ins Zentrum der Ereignisse. Mit der Einführung des Frankens übernimmt er eine Schlüsselrolle – und verschwindet kurz darauf mit tausenden von Franken (fast) spurlos ins Ausland. Seine Geschichte – Teil 2.
Hans Egli
Als politischer Haudegen war Pitt Schneider bei seinen konservativen Anhängern sehr beliebt. Dass er sein Amt als Obmann in Frutigen unzuverlässig und parteiisch versah, tat daran keinen Abbruch. Schlechter war sein Ansehen bei der radikalen Regierung in Bern. Sie hatte ihn im Februar 1850 als Obmann abgesetzt und vor Gericht gezogen (siehe Teil 1 in Ausgabe vom 14. April).
Dann gab es eine Wende: Bei den Wahlen vom Mai 1850 siegten die Konservativen. Im Herbst darauf wurde Pitt Schneiders Mitkämpfer Gilgian Brügger Regierungsstatthalter und der ebenfalls konservative Johann Schären Gerichtspräsident. Damit waren Pitt Schneiders politische Freunde im Kanton als auch im Amtsbezirk am Ruder und seine Wiedereinsetzung als Obmann war zu erwarten. Schnell kam sie aber nicht, lag sein Fall doch beim Gericht. Und diese Mühlen mahlten langsam.
Pitt darf wieder politisieren
Der Gemeinderat von Frutigen vermisste offenbar seinen Präsidenten. Seit Monaten leitete Vizepräsident Abraham Thönen die Sitzungen. Im Dezember 1850 ersuchte der Gemeinderat das Richteramt, die Untersuchung gegen Pitt Schneider zügig zu Ende zu führen. Es dauerte aber noch fast ein Jahr, bis dieser sein Amt wieder übernehmen konnte.
Erst in der Sitzung des Gemeinderates Frutigen vom 11. November 1851 hatte Pitt Schneider wieder den Vorsitz und liess das festhalten: «Herr Obmann Schneider gab zu Protokoll, dass er und Unterweibel Trachsel nun vom Obergericht von der peinlichen Anklage freigesprochen und seit dem 23. Oktober lezthin wieder in ihren amtlichen Funktionen eingesezt seien.»
Im Spätherbst 1851 stand eine wichtige Aufgabe an: Der Umtausch des alten Geldes gegen den neuen Schweizer Franken. Der noch junge Bundesstaat hatte beschlossen, den Schweizer Franken als einzige Währung einzuführen, um die verschiedenen kantonalen und ausländischen Geldsorten, die in der Schweiz im Umlauf waren, abzulösen. Das alte Geld sollte Ende 1851 in die neuen Münzen eingetauscht werden.



