Nach einer vierstündigen, öffentlichen Urteilsberatung hat das Bundesgericht am Dienstagmittag mit 3:2 Stimmen entschieden, dass die Eidgenössische Abstimmung über die elektronische Identitätskarte (E-ID) vom vergangenen September nicht wiederholt werden muss. Drei Richter vertraten die Ansicht, die Beschwerdeführer hätten die dreitägige Frist zur Einreichung des Rechtsmittels verpasst. Aus formellen Gründen trat das Gericht überraschend nicht auf die Beschwerden ein.
Die Abstimmung über die E-ID war am 28. September 2025 mit einem Ja-Anteil von 50,4 Prozent äusserst knapp ausgefallen. Die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) und der Verein «Mass-voll» sprachen von einer «unlauteren Abstimmung». Sie rügten in mehreren Beschwerden eine Spende der Swisscom in der Höhe von 30 000 Franken an das Pro-Komitee und vertraten die Ansicht, der staatsnahe Betrieb habe gegen den Grundsatz der «politischen Neutralität» verstossen.
Die Bundesrichter wiesen gestern die Beschwerden aus formellen Gründen ab: Die Swisscom-Spende sei am 26. August 2025, also ein Monat vor der Abstimmung, auf der Webseite der «Eidgenössischen Finanzkontrolle» öffentlich publiziert worden. Die NZZ hatte als erstes Medium am 21. September 2025 über die Spende berichtet.
Drei von fünf Richtern fanden, die Beschwerdeführer hätten die gesetzlich vorgesehene, dreitägige Frist verpasst und ihre Beschwerden zu spät eingereicht. Zwei Richter vertraten die Ansicht, die Beschwerdefrist habe erst mit der Publikation des NZZ-Artikels zu laufen begonnen. Sie sahen sich aber mit ihrer Meinung in der Minderheit.
Unterschiedliche Auffassungen vertraten die fünf Bundesrichter zur interessanteren materiellen Frage, ob die Swisscom-Spende zulässig oder verfassungswidrig war.
Bericht im Frutigländer vom Freitag, 24. April 2026.



