StartNewsPolitikRegierung lehnt Mitspracherecht für Gemeinden bei Asylunterkünften ab

Regierung lehnt Mitspracherecht für Gemeinden bei Asylunterkünften ab

Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt eine Motion ab, welche den Gemeinden bei neuen Asylunterkünften ein verbindliches Mitspracherecht geben will. Die Motion verlangt, dass kantonale Asylzentren sowie Bundesasylzentren nur mit Zustimmung der betroffenen Standortgemeinde eröffnet werden dürfen.

In Kandersteg gibt derzeit die geplante Kollektivunterkunft an der Äusseren Dorfstrasse zu reden. Sicherheitsbedenken und fehlendes Mitspracherecht stehen dabei im Zentrum. Eine im Dezember 2025 eingereichte Motion mehrerer bürgerlicher Parteien (SVP, FDP, Die Mitte und EDU), die bei der Errichtung von Asylunterkünften ein verbindliches Mitspracherecht der betroffenen Gemeinden fordert, wurde nun vom Regierungsrat abgelehnt.

In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass der Kanton bei Bundesasylzentren keine gesetzgeberische Kompetenz hat. Deren Errichtung liegt ausschliesslich in der Zuständigkeit des Bundes. Weiter verweist die Kantonsregierung auf die bereits bestehende Gesamtstrategie für den Asyl- und Flüchtlingsbereich. Der Grosse Rat hat bereits 2016 ein Drei-Stufen-Modell beschlossen, das sicherstellen soll, dass der Kanton sowohl in einer normalen als auch in einer angespannten Lage sowie in einer Notlage handlungsfähig bleibt. Rechte und Pflichten der Gemeinden sind dabei bereits gesetzlich geregelt.

Gemeinden würden frühzeitig informiert

Der Regierungsrat betont zudem, dass die Gemeinden heute schon frühzeitig informiert und in die Planung einbezogen werden. Öffentliche Informationsveranstaltungen sollen Transparenz schaffen und der Bevölkerung die Möglichkeit geben, Anliegen einzubringen. Auch die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vermitteln laut Antwort des Regierungsrates bei Bedarf zwischen Kanton und Gemeinden.

Sicherheitsfragen seien ein zentraler Bestandteil bei Planung und Betrieb von Asylunterkünften. Der Kanton arbeite dabei eng mit Gemeinden und Polizei zusammen. «Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden gut funktioniert. Auch wenn in der Planungsphase gelegentlich Bedenken geäussert werden, treten diese im laufenden Betrieb der Kollektivunterkünfte kaum auf. In der Vergangenheit gab es keine signifikanten Konflikte. Die bestehenden Verfahren und Prozesse sind hinreichend, um die Interessen der Gemeinden zu wahren und die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess einzubinden», schreibt der Regierungsrat. Eine gesetzliche Zustimmungspflicht der Gemeinden hätte aus Sicht des Regierungsrates erhebliche Nachteile. Die Handlungsfähigkeit des Kantons würde so eingeschränkt, insbesondere bei der raschen Bereitstellung von Unterkunftsplätzen und bei einer ausgewogenen regionalen Verteilung.

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