Die Anzahl der Gebäude und der Umfang der versiegelten Flächen aus-serhalb der Bauzonen sollen stabilisiert werden. Dieses Ziel verfolgt die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes. Der Regierungsrat hat die Regeln dazu festgelegt – unter anderem in Baupolizeifällen.
Mit der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) steuert der Bund das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Anzahl der Gebäude und der Umfang der versiegelten Flächen aus-serhalb der Bauzonen sollen stabilisiert werden. Die neuen Regeln treten gestaffelt in Kraft. Erste Bestimmungen gelten schon seit Anfang 2026, der Hauptteil tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Mit einer dringlichen Einführungsverordnung regelt der Regierungsrat die Umsetzung im Kanton Bern betreffend Verfahren, Zuständigkeiten, Stabilisierungsziele, Abbruchprämie und Baupolizei ausserhalb der Bauzonen.
Die Stabilisierungsstrategie
Die Anzahl der Gebäude und der Umfang der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen dürfen gemäss den Stabilisierungszielen von RPG 2 seit dem 29. September 2023 nur noch um höchstens zwei Prozent wachsen. Im Kanton Bern besteht ein maximales Kontingent von 2586 Gebäuden und 106 Hektaren versiegelter Flächen.



