Menschenhandel und Ausbeutung kommen in der reichen Schweiz häufiger vor, als es die Statistiken vermelden. Die Dunkelziffer ist hoch. Und wenn denn mal ein Fall vor Gericht landet, dann überschlagen sich die Schlagzeilen. Am Regionalgericht Oberland wird derzeit gegen drei Personen aus Serbien verhandelt.
Menschenhandel betreibt, wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans. Entscheidend sind Zwang, Täuschung, Drohung oder Ausnutzung einer besonderen Verwundbarkeit des Opfers. Von Wucher oder Ausbeutung spricht man, wenn jemand die Zwangslage einer anderen Person, deren Unerfahrenheit oder einen Mangel an Urteilsvermögen ausnutzt und unangemessen hohe Leistungen verlangt. Es geht um einen besonders unfairen Ausnutzungsvorgang, aber nicht zwingend um Freiheitsentzug oder Zwang im Sinn von Menschenhandel.



