StartNewsJustizBusse für die Bestellung eines gefährlichen Laserpointers

Busse für die Bestellung eines gefährlichen Laserpointers

Böses Erwachen für eine Katzenbesitzerin im Frutigland: Weil sie zusammen mit ihrer minderjährigen Tochter in einem chinesischen Internetshop einen gefährlichen Laserpointer bestellt hatte, wurde ihr von der Staatsanwaltschaft Oberland eine Busse von 400 Franken aufgebrummt. Dagegen wehrte sie sich vergeblich vor dem Regionalgericht.

Ein Laserpointer scheint auf den ersten Blick ein harmloses technisches Hilfsmittel zu sein, das bei Präsentationen oder als Spielzeug für Haustiere zum Einsatz kommt. Doch hinter dem kleinen Lichtstrahl verbirgt sich ein erhebliches Gefahrenpotenzial, das viele Nutzer unterschätzen. Die unsachgemässe Verwendung kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere im Strassen- und Luftverkehr stellt der Missbrauch eine ernsthafte Bedrohung dar.

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Peter Schibli
Peter Schibli
Peter Schibli (geb. 1956) wuchs in Bern auf, studierte an der Universität Rechtwissenschaften und begann bereits während des Studiums als Gerichtsreporter zu arbeiten. 1984 promovierte er mit einer Dissertation über das Schweizerische Bundesgericht. Nach Redaktionsstellen bei «Der Bund» und beim «Badener Tagblatt» wechselte er 1986 zur Basler Zeitung, der er 21 Jahre lang treu blieb: Inlandredaktion, Deutschland-Korrespondent, USA-Korrespondent, Online-Redaktion, Mitglied der Chefredaktion waren seine Stationen. Kurz bevor die BaZ unter Christoph Blochers Einfluss geriet, wechselte Schibli zur SRG, wo er die letzten elf Jahre als Direktor swissinfo.ch und als Nationaler Koordinator Multimedia tätig war. 2018 ging er vorzeitig in Pension. Seither arbeitet Schibli als freier Journalist (u.a. als Gerichtsreporter für den Frutigländer). In der Freizeit spielt er Theater sowie Fagott und geniesst den Unruhestand.

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