Böses Erwachen für eine Katzenbesitzerin im Frutigland: Weil sie zusammen mit ihrer minderjährigen Tochter in einem chinesischen Internetshop einen gefährlichen Laserpointer bestellt hatte, wurde ihr von der Staatsanwaltschaft Oberland eine Busse von 400 Franken aufgebrummt. Dagegen wehrte sie sich vergeblich vor dem Regionalgericht.
Ein Laserpointer scheint auf den ersten Blick ein harmloses technisches Hilfsmittel zu sein, das bei Präsentationen oder als Spielzeug für Haustiere zum Einsatz kommt. Doch hinter dem kleinen Lichtstrahl verbirgt sich ein erhebliches Gefahrenpotenzial, das viele Nutzer unterschätzen. Die unsachgemässe Verwendung kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere im Strassen- und Luftverkehr stellt der Missbrauch eine ernsthafte Bedrohung dar.



