Wein, Sperrstunden und Stimmenkauf: Eine Pachtvereinbarung von 1822 gibt Einblick in das Wirtshauswesen der alten Landschaft Frutigen – und in die Schattenseiten der damaligen Demokratie.
Seit Jahrhunderten besass die Gemeinde Frutigen (damals «Landschaft» genannt) drei Wirtschaftsrechte. Vor dem Dorfbrand von 1827 waren zwei davon an gemeindeeigene Wirtshäuser gebunden, an das obere und das untere Landhaus. Zum oberen Landhaus gehörte die Landhausscheune und daneben liegende Gärten, zum unteren ebenfalls eine «Bescheuerung» und Allmendgärten. Das dritte Wirtschaftsrecht war jenes in Kanderbrück.



