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Frutigen bleibt Mitglied im Verein Hifidi

Der Gemeinderat hat sich entschlossen, die Tätigkeit des Vereins Hifidi für die nächsten drei Jahre mit 52 488,30 Franken pro Jahr zu unterstützen und damit das Angebot für Personen in finanziellen Schwierigkeiten in Frutigen und in der Region zu ermöglichen.

Der Verein Hifidi, welcher im Jahr 1989 gegründet worden ist, setzt sich zum Zweck, Personen in finanziellen Angelegenheiten zu beraten, in welchen eine beistandschaftliche Unterstützung nicht notwendig und eine Betreuung durch die Schuldenberatung, mangels Aussicht auf Sanierung, nicht möglich ist. Die Klientschaft des Vereins hat unterschiedliche Hintergründe, welche dazu bewegen, Hifidi aufzusuchen. Diese reichen von administrativer Überlastung in Finanzsachen, über plötzlich auftretende monetäre Notlagen, bis hin zu Unterstützungssituationen, in welchen die finanziellen Verpflichtungen das Budget, trotz vollzeitiger Erwerbstätigkeit, übersteigen. In solchen und weiteren Fällen bietet der Hifidi, auf persönliche Kontaktaufnahme oder Empfehlung von Dritten hin, Budgetberatungen, Einkommensverwaltungen oder längerfristige Schuldensanierungen an.

Die Gemeinde Frutigen profitiert von diesem Angebot, indem durch die Tätigkeit von Hifidi insbesondere Steuerschulden zurückbezahlt werden konnten. In den Jahren 2023 bis 2025 waren dies für Kanton und Gemeinde im Schnitt 74 498,13 Franken pro Jahr. Neben diesen finanziellen Rückflüssen kann die Gemeinde Kosten für sozialdienstliche Beistandschaften von Klienten sparen. Auch schützt die psychisch stabilisierende Funktion von Hifidi insbesondere die psychische Gesundheit der Klientschaft, was zusätzliche Gesundheitskosten verhindert.

Die Anzahl der Klientinnen- und Klientendossiers bei Hifidi hat sich in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Der Gemeinderat wurde vor diesem Hintergrund ersucht, die im Jahr 2023 vereinbarten jährlichen Gemeindebeiträge, im Umfang von 21 050,93 Franken, für die nächsten drei Jahre auf 52 488,30 Franken pro Jahr anzupassen. Der Gemeinderat ist sich des grossen Kostenwachstums bewusst und macht sich intensiv Gedanken zu den Gründen dieser Entwicklung.

Es ist diesbezüglich festzustellen, dass die Verschuldungsproblematik in der Bevölkerung gesamthaft grösser geworden ist. Auch führt die zunehmende Bekanntheit von Hifidi dazu, dass mehr betroffene Personen das Angebot in Anspruch nehmen. Trotz dieser erkennbaren Tendenzen ist der Gemeinderat der Auffassung, dass sich der erhöhte Gemeindebeitrag für die Gemeinde finanziell und administrativ auszahlt.

Verpflichtungskredit und Auftragsvergabe zur Geschiebeentnahme Grassi
Eine private Unternehmung hat bis in das Jahr 2020 die gewerbliche Entnahme zur Gewinnung von Kies im Grassi durchgeführt. Weil im Anschluss kein Interesse an der Verlängerung dieser Tätigkeit bestand, wurde die Bewilligung zur Geschiebeentnahme nicht verlängert. Die Gemeinde Frutigen ist daher seit dem Jahr 2020 für die Geschiebeentnahme zuständig, wobei in den letzten Jahren keine Entnahme stattgefunden hat. Nun will der Gemeinderat zum Schutz vor Hochwasser wieder Kies aus dem Grassi entnehmen lassen. Hierzu hat er verschiedene Unternehmen eingeladen, entsprechende Offerten für die Geschiebeentnahme einzureichen. Der Gemeinderat freut sich dabei, den Auftrag zur Entnahme des Geschiebematerials aus dem Grassi der Firma Zumkehr AG zuschlagen zu dürfen.

Genehmigung Anträge der Finanzkommission für das Budget 2027
Die Finanzkommission der Gemeinde Frutigen hat dem Gemeinderat verschiedene Anträge zur Erstellung des Budgets 2027 der Gemeinde Frutigen gestellt. Neben dem generellen Terminplan für die Budgetierung entschied sich der Gemeinderat, für das Fremdkapital einen Zinsaufwand von 1,75 Prozent zu budgetieren. Der Gemeinderat nahm schliesslich die Empfehlungen der kantonalen Steuerverwaltung und der KPG sowie die Nettoinvestitionen zur Kenntnis. Er ist ferner überzeugt, der Gemeindeversammlung im Dezember 2027 ein vorteilhaftes Budget 2027 präsentieren zu können.

Im Weiteren hat der Gemeinderat:

  • die Themen für den Austausch vom 12. August 2026 mit den amtstragenden National- und Grossratsmitgliedern des ehemaligen Amtes Frutigen festgelegt;
  • beschlossen, Daniel Karger und Rita Maria Cofalka, beide aus Deutschland, das Gemeindebürgerrecht zu erteilen;
  • die Zonenplanänderung zum Areal Pyrowillen GmbH im geringfügigen Verfahren genehmigt. Es erfolgt diesbezüglich eine separate, detaillierte Publikation im amtlichen Anzeiger;
  • die 3. nachträgliche Änderung im geringfügigen Verfahren sowie die 4. nachträgliche Änderung im ordentlichen Verfahren zur ZPP 4 «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen» genehmigt. Während der Gemeinderat über die 3. nachträgliche Änderung selbst entscheiden konnte, wird die 4. nachträgliche Änderung voraussichtlich am 27. September 2026 der Stimmbevölkerung zur Abstimmung unterbreitet;
  • einen Nachkredit für die im Jahr 2024 bewilligten Flickarbeiten auf den Gemeindestrassen von Frutigen genehmigt. Die Flickarbeiten werden den Verursachenden weiterbelastet.

Gemeinderat Frutigen

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