Wenn Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht landen, sind alle gefordert: die Beschuldigten, die Privatkläger und die Richter. Denn Urteile lösen die Konflikte in der Regel nicht. Nachhaltiger sind Vergleiche, in denen die Streithähne aufeinander zugehen müssen.
Im Fall, der am vergangenen Freitag vor dem Regionalgericht Oberland traktandiert war, handelte es sich um einen Nachbarschaftsstreit aus dem Tal mit mehreren gegenseitigen Strafanzeigen, deren Ursprünge schon einige Jahre zurückliegen und die neben dem Regionalgericht bereits die Schlichtungsbehörde, die Regierungsstatthalterin, die Staatsanwaltschaft Berner Oberland sowie das Obergericht beschäftigt hatten. Bei allen Tatbeständen ausser einem handelte es sich um Antragsdelikte.



