Entstehung und Gegenwart des Bundes- briefes zu beleuchten, mag aussehen, als würde man nur Altbekanntes wiederholen. Denn bis heute bestimmt der
Schweizer Bundesbrief das Ethos natio- naler Politik. Doch es lohnt sich, sowohl die Entstehung des Nationalfeiertags
1891 als auch die Entstehungszeit des Bundesbriefes 1291 nochmals zu beleuchten.
Recht spontan hatte man sich rund um den Jahresbeginn 1891 in der Vorbereitung zur 600-Jahr-Feier der Schweiz überhaupt erst dazu entschlossen, als Referenztag einer «Bundesfeier» den 1. August 1291 zu nehmen. 1891 lag mit dem Bundesbrief ein als wenig verschwörerisches, sondern eher staatsrechtlich klingendes Dokument vor. Zuvor war man lange vom 8. November 1307, dem Datum des RütliSchwurs ausgegangen. Dringlich machte eine eigene Bundesfeier aber das ebenfalls im Jahr 1891 anstehende Jubiläum der Stadt Bern: Der Urkunde nach war sie 1191 gegründet worden, und das sollte ebenfalls 1891 ausgiebig gefeiert werden.
Man war anfangs der Meinung, man müsse den besonderen Festakt zur Gründung der Schweiz in der Urschweiz stattfinden lassen. Deswegen fand die erste Ausführung der Festlichkeiten im Jahr 1891 in Schwyz statt. Eine jährliche Wiederholung wurde zunächst nicht ins Auge gefasst. Diese kam erst 1899, als der Bundesrat die Kantone aufforderte, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten zu lassen. Hinzu kamen nach und nach ein offenes Feuer und eine Ansprache sowie Lampions und in immer stärkerem Mass auch Feuerwerk. Der schweizerische Nationalfeiertag blieb lange ein gewöhnlicher Werktag. Dann gingen irgendwann einzelne Kantone dazu über, im Rahmen der gesamtschweizerischen Feiertagsordnung den 1. August entweder nachmittags oder ganztägig zum Feiertag zu erklären. Eine von den Schweizer Demokraten (SD) im Vorfeld des Jubiläumsjahres 1991 lancierte Volksinitiative, die am 26. September 1993 zur Abstimmung gebracht und mit 83,8 Prozent angenommen wurde, erklärte den 1. August jedoch schliesslich gesamtschweizerisch zu einem arbeitsfreien Tag.
Gründungsjubiläum Berns als Katalysator
Die Gründung Berns wurde dann doch noch im selben Jahr 1891 gefeiert, und zwar vom 14. bis zum 17. August 1891. Die aus den Dokumenten des Berner Archivs noch heute ablesbare Geschichtsverehrung war dann vermutlich ein Katalysator für die Einführung eines gesamtschweizerischen Nationalfeiertages in der beschriebenen Form. Was wurde nun aber genau gefeiert?
Die Sicht des Bundes heute
Die heutige offizielle Sicht der Ereignisse von 1291 wertet den Bundesbrief von Anfang August 1291 als «ältestes Verfassungsdokument der Schweiz». Die Bundesverwaltung wie das Bundesbriefmuseum sind sich jedoch dahingehend einig, dass die Bedeutung dieses Bundes von 1291 im späten Mittelalter viel weniger gross war als lange angenommen. Es handelt sich aus historischer Sicht um ein Landfriedensbündnis, wie es in dieser Zeit auch anderswo vorkommt.
Die damalige Vereinbarung entspricht, so die amtliche Sicht, keineswegs einem revolutionären Akt der bäuerlichen Selbstbestimmung, sondern sichert vielmehr die bestehende Herrschaftsordnung im Interesse der lokalen Eliten.
Historisches Faktum ist, dass das 1291 geschlossene Bündnis der Innerschweizer Talschaften über Jahrhunderte praktisch keine Erwähnung fand. Das Dokument selbst wurde erst 1758 im Archiv von Schwyz wiederentdeckt. In der staatsrechtlichen Tradition der alten Eidgenossenschaft vor 1798 spielte der Bund von 1291 im Gegensatz zum Bundesbrief von 1315 («Morgartenbrief») keine Rolle. Auch eine Vorbildwirkung auf spätere eidgenössische Bündnisse ist historisch nicht feststellbar.
Die drei Eidgenossen im Bundeshaus: Auf der Basis frühneuzeitlicher Gründungssagen wurde das Werk von James Vibert (1872–1942) 1914 mit zwölfjähriger Verspätung an prominentestem Platz im Bundeshaus eingeweiht. Frühere Vorschläge waren als unwürdig zurückgewiesen worden.
Das Bundesbriefmuseum betont, dass eine angemessene Beurteilung des historischen Sachverhalts jedoch nichts am grossen kulturellen Wert des prominenten Dokuments von 1291 ändert. Dieses Museum wurde 1936 in erster Linie für ein einziges Objekt erbaut: den erwähnten Bundesbrief von 1291, der lange wie ein Nationalheiligtum verehrt wurde.
Heute wird im Bundesbriefmuseum nicht nur die Geschichte des Dokuments erklärt, sondern auch der Umgang mit nationaler Geschichte thematisiert.
Eine Skizze: Was ist 1291 passiert?
All dies erlaubt auch, zusammen mit historischen Recherchen, sich eine Art Skizze der damaligen Zeit zu machen. Dazu muss man ein wenig zurückblicken auf das Machtgefüge, das Ende des 13. Jahrhunderts in der damaligen Innerschweiz entstanden war.
Relevante Machtfaktoren der heutigen Schweiz hatten sich herausgebildet: Das grosse Kaiserreich der deutschsprachigen Länder, das weitgehend in der Hand der schwäbischen Stauferfamilie war, die auch neben den schwäbischen Kernlanden über ganz Norditalien herrschte, hatte ihre Heimat in Sizilien. Neben den Savoyern im Süden und Westen waren es aber vor allem grosse Städte, die sich in der heutigen Schweiz als Machtzentren herausgebildet hatten. Einige gaben sich im 13. Jahrhundert eine Art Verfassung wie beispielsweise 1249 in Freiburg im Üechtland.
Aber auch einzelne Grundbesitzerfamilien wie die Zähringer (zu ihrem Besitz gehörten: Bern, Burgdorf, Thun sowie einige deutsche Städte) oder die Habsburger mit Aargauer und elsässischen Besitztümern gaben machtpolitisch und finanziell den Ton an und regelten die Rechtsverhältnisse.
Im Fall der Habsburger hatten sie bereits 1135 die Vogtei über das elsässische Kloster Murbach inne, zu dem aber auch Luzern gehörte. Dies mag seltsam klingen, schon wegen der grossen Entfernung, aber es war keineswegs unüblich.
Luzern als Reibungsfläche
Luzerns Stadtgründung geht vermutlich auf die Äbte von Murbach im Elsass und Luzern selbst zurück. Ende des 12. Jahrhunderts hatten die Äbte beider Orde die Führung an beiden Orten inne. Luzern war dann in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts der machtpolitische Hintergrund, die Reibungsfläche, an dem sich die Ereignisse des Jahres 1291 in den Waldstätten Uri, Schwyz und Nidwalden entzündeten.
Dabei waren eben diese drei Innerschweizer Kantone selbst seit den 1230er-Jahren laufend erstarkt: Uri hatte mit dem sich mit dem Papst in Rom und mit den deutschen Fürsten streitenden Kaiser Friedrich II. 1231 die Reichsunmittelbarkeit ausgehandelt. Dies scheint gesichert und es
passt zu der expansiven Wirtschaftspolitik des Kaisers, dass dies auch mit der Sicherung und dem Ausbau der Gotthardroute zu tun hatte.
1240 folgt nicht nur die Reichsunmittelbarkeit des Kantons Schwyz, sondern im Juli 1240 auch ein kaiserliches Dekret, in dem der Kaiser am Beispiel der Handelsmessen in Frankfurt begann, die Pflicht zum Strassenunterhalt den jeweiligen Landesherren aufzuerlegen. Zudem führte er ab diesem Zeitpunkt die Pflicht ein, Handelsreisende vor Übergriffen durch Räuber zu schützen. Man nannte diese Schutzpflicht bald das «Geleitwesen».
Es kommt nach dem mysteriösen Tod des Kaiser Ende 1250 zu einem Machtvakuum, das bis 1273 dauerte. Man nannte diese Zeit «Interregnum»: Es gab keinen Kaiser und eine immer willkürlicher werdende Rechtswahrnehmung.
Ein Kampf um die Macht im ganzen Reich war entbrannt. Erst die Wahl des Habsburgers Rudolf zum deutschen König gab ab 1273 dem Land eine neue Richtung und Sicherheit. Noch im April 1291 kaufen dann aber die Habsburger, die Stadt Luzern vom Kloster Murbach. Diese wird deren direktes Herrschaftsgebiet. Doch dann stirbt Rudolf von Habsburg am 15. Juli 1291 im Elsass. Was jetzt?
Die erste bekannte Reaktion darauf war das Verjagen eines habsburgischen Vogts in St. Gallen. Ausserdem verbriefte der Fürstabt Wilhelm von Montfort seinen Bürgern am 31. Juli gewisse Rechte ihm gegenüber.
Eine weitere Reaktion darauf war Anfang August 1291 das als Bundesbrief bekannte Dokument. Das lateinisch abgefasste Schriftstück der ersten Augusttage 1291 ist ein Landfriedensbund: Rechtssicherheit wird garantiert und eigene Richter, aber auch das bisherige Machtgefüge in den einzelnen Tälern werden bestätigt.
Und als – nach einer Reihe anderer Ereignisse wie der Morgartenschlacht im Jahr 1315 – Luzern mit den drei Waldstätten 1332 einen Bund schliesst, schien der Weg für ein grösseres Bündnisgefüge frei. Eines, das sich dann Jahrzehnte später einmal als Eidgenossenschaft versteht. Im Bundesbrief wird also nicht die Gründung eines Verteidigungsbündnisses festgehalten, ebenso wenig ist das Dokument als Auflehnung gegen die Habsburger zu verstehen.
Fazit: Man wollte zusammenhalten
Was ist 1291 wirklich passiert? Nichts, was man unmittelbar als Gründung der alten Eidgenossenschaft deuten könnte. Was jedoch gegründet wurde ist – so die offizielle Redeweise des Bundesbriefmuseums – ein Landfriedensbündnis, das die damaligen Herrschaftsverhältnisse einerseits festschrieb und andererseits bestätigend regelte. Der Text des Bundesbriefes ist hier eindeutig.
Wie in Schillers Stück «Wilhelm Tell» gesagt wird – und damit kehren wir zudem zurück, was wir im öffentlichen Bewusstsein der Schweiz am ersten August heute feiern –, war es 1291 damit zwar wieder zu einer «kaiserlosen Zeit», einer führungslosen Zeit, gekommen, aber dieses Mal wollte man in den Jahren nach 1291 eher «ein einig Volk von Brüdern» sein. Man wollte irgendwie zusammenhalten, ohne fremde Richter. Erst 1848 ist dies als eine demokratische und moderne Gesellschaft im heutigen Sinn gelungen.



