FAULENSEE Auf einer Restfläche der Bauzone am Gygerrain sollen rund 20 Wohnungen entstehen. Wie der Spiezer Gemeinderat schreibt, hat er die dafür nötige Umzonung zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet. Gegen die Planung liegen vier Einsprachen vor.
Auf einer Restfläche der bestehenden Bauzone am Rand von Faulensee sind zwei Chalets und ein neungeschossiges «Waldhaus» geplant. Insgesamt sollen rund 20 Familien- und Kleinwohnungen entstehen. Höchstens vier davon dürfen als Zweitwohnungen genutzt werden. Kurzzeitvermietungen, etwa über Airbnb, sind ausgeschlossen.
Für die Überbauung muss die baurechtliche Grundordnung geändert werden. Die heutige Wohnzone 2 Strukturerhaltung auf den Parzellen 2110 und 3128 soll durch die neue Zone mit Planungspflicht «Gygerrain, Faulensee» ersetzt werden. Diese unterteilt das Bauland in drei Sektoren und legt für jeden ein minimales und maximales Nutzungsmass fest. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung erklärte sich im Vorprüfungsbericht vom 7. Juli 2025 mit der Planung einverstanden.
Vier Einsprachen weiterhin hängig
Während der öffentlichen Auflage vom 23. Oktober bis 24. November 2025 gingen vier Einsprachen und drei Rechtsverwahrungen ein. Einsprache erhoben zwei Privatpersonen, der Verein Schönes Spiez sowie mehrere Privatpersonen aus Faulensee mit einer Sammeleinsprache. Kritisiert wurden unter anderem der Umgang mit dem Orts- und Landschaftsbild, die Quartiererschliessung, die Reduktion des Waldabstandes und der Umgang mit den Hecken. Die Einspracheverhandlungen im Juni 2026 führten zu keiner Einigung. Sämtliche Einsprachen wurden aufrechterhalten. Der Gemeinderat beantragt dem Kanton, sie abzuweisen. Dieser wird nach der Urnenabstimmung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens darüber entscheiden.
Zusätzlicher Verkehr erwartet
Mit der Überbauung werden laut Gemeinde zusätzlich rund 50 bis 100 Fahrten pro Tag erwartet. Die von der Gemeinde beigezogene Beratungsstelle für Unfallverhütung stuft dies nicht als wesentliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit ein. Auch der Kanton beurteilte die verkehrlichen Auswirkungen in der Vorprüfung als vertretbar.
Unabhängig von der geplanten Überbauung sieht die Gemeinde jedoch Verbesserungsbedarf bei der Erschliessung. Sie prüft deshalb zusätzliche Ausweichstellen oder den Ausbau einer Kreuzungsstelle auf dem Riedweg.
Der Gemeinderat begründet die Planung unter anderem mit dem Bedarf an zusätzlichem Wohnraum und dem haushälterischen Umgang mit dem Boden. Die Leerwohnungsziffer in der Gemeinde Spiez liegt laut Medienmitteilung bei 0,3 Prozent.
Der Grosse Gemeinderat entscheidet am 7. September 2026 über die Vorlage. Die Volksabstimmung ist voraussichtlich für Ende Februar 2027 vorgesehen.



