StartNewsPolitikErneuerbare Energien nicht ohne Zustimmung der Gemeinden

Erneuerbare Energien nicht ohne Zustimmung der Gemeinden

Die Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland setzen sich laut Medienmitteilung dafür ein, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Interessen der Standortgemeinden durch ein klares Mitwirkungs- und Zustimmungsrecht erhalten bleiben.

Um die Energiewende zu schaffen, sollen bei national bedeutenden Solar- und Windenergieanlagen die Verfahren gestrafft werden, indem auf kantonaler Ebene ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren eingeführt wird, welches sämtliche kantonalen und kommunalen Bewilligungen in einem Zug erteilt, und bei dem straffe Behandlungsfristen gelten. Zudem sollen die Rechtsmittelwege auf maximal zwei Instanzen beschränkt werden. Mit einer Einführungsverordnung soll im Kanton Bern die Rechtsbasis für ein solches kantonales Plangenehmigungsverfahren geschaffen werden. Diese ist zurzeit in der Konsultation.

Verkürzung wird begrüsst

Die Planungsregion Kandertal und die Bergregion Obersimmental-Saanenland begrüssen die vorgesehene Verfahrensverkürzung mit der damit verbundenen Effizienzsteigerung, um möglichst rasch die Klimaziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit der Schweiz zu erhöhen. Mit entschiedener Ablehnung reagieren sie auf die Absicht, dass künftig die explizite Zustimmung der Standortgemeinden nicht mehr notwendig sein soll. Ein beschleunigtes Verfahren dürfe nicht auf Kosten der demokratischen Prozesse und der Gemeindeautonomie gehen. Zudem überzeugen die Vorschläge zur Mitwirkung der Gemeinden im Verfahren nicht. Sie seien zu vage formuliert, halten die beiden Regionen fest. Sie beantragen eine Pflicht des Kantons zur Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, sowie ein Antragsrecht der Gemeinden im Planungsprozess.

Einsprachen verzögern

Das Mitspracherecht und die Zustimmung der Gemeinden würden sicher stellen, dass Lösungen gefunden würden, die den örtlichen Gegebenheiten angepasst seien. Zudem würden in der Praxis Einsprachen und Beschwerden vor Gericht die Verfahrensdauer stärker beeinflussen als kommunale Verfahren. Es sei somit nicht gerechtfertigt, das Mitspracherecht der Gemeinden zu beschneiden.

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