Das Gebiet am Oeschinensee stösst wegen der wachsenden Zahl an Gästen zunehmend an seine Grenzen – es gibt Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzungen. Mit einer Überbauungsordnung soll geklärt werden, was künftig wo Platz hat. Morgen Abend findet dazu ein Infoanlass statt.
Besonders die starke Verbreitung des hochalpinen Ausflugsziels über soziale Medien hat das Besucheraufkommen in den letzten Jahren stark erhöht. An Spitzentagen werden gegen 7500 Personen im Gebiet erfasst, im Schnitt sind es 4500. Die Gondelbahn hat im Sommer 2025 ein Reservationssystem eingeführt, das die Tickets auf 3000 pro Tag limitiert und die Gäste besser über den Tag verteilt. Ein beträchtlicher Teil der Gäste erkundet die Region also auch zu Fuss – nicht immer mit der idealen Wanderausrüstung. Durch die Sperrzone des Spitzen Steins ist das am Ufer den Touristen zur Verfügung stehende Gelände reduziert worden, was zur Konzentration beiträgt.
Die vielen Gäste belasten Natur und Infrastruktur und stellen auch die lokale Bevölkerung vor Herausforderungen – beispielsweise beim Verkehrsaufkommen respektive den Parkplätzen. Die Gemeinde Kandersteg will deshalb gemeinsam mit den Unternehmen, Grundeigentümern und Alpbewirtschaftern die Nutzung und Entwicklung des Gebiets langfristig neu regeln. Ziel ist es, die Natur zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Oeschinensee als Ausflugs- und Tourismusgebiet, aber auch durch die Landwirtschaft genutzt werden kann.
Entwicklung ohne zusätzliche Besucher
Kern der Planung ist die neue Überbauungsordnung (UeO) Nr. XIII «Bergwelt Oeschinensee». Sie soll die bestehende UeO für die Beschneiungsanlagen sowie die heutige Zone für touristische Aktivi- täten ablösen und den Rahmen für die langfristige Entwicklung setzen. Bestehende Nutzungen werden damit rechtlich gesichert, zugleich sollen auch begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Vorgesehen ist unter anderem, den Ersatz der bestehenden Rodelbahn durch eine neue Anlage zu ermöglichen. Zudem sollen öffentliche WC-Anlagen gebaut und genügend – aber klar definierte – Aufenthaltsbereiche für die Gäste geschaffen werden. Dort soll auch entsprechend die Abfallentsorgung ausgebaut werden.
Der Tourismus soll räumlich konzentriert werden, anstatt sich immer weiter in die Natur auszubreiten. Die Trennung zwischen Erlebnisraum und Naturraum steht im Mittelpunkt, wie aus den derzeit öffentlich zur Mitwirkung aufliegenden Unterlagen hervorgeht. Als oberstes Ziel bezeichnet die Planung den Erhalt der Natur im Gebiet als Teil des Unesco-
Welterbes Schweizer Alpen JungfrauAletsch. Neu geregelt werden auch die Winternutzungen. Die beschneiten Flächen sollen neu organisiert und massvoll erweitert werden.
Eckpunkte der Überbauungsordnung
Einige der zentralen Punkte gemäss Auflageunterlagen sind: • Erlebnisraum und Naturraum: Touristische Nutzungen wie Gastronomie, Freizeitangebote, Wege und Rastplätze sollen im «Erlebnisraum» konzentriert werden. Der «Naturraum» soll möglichst von touristischen Auswirkungen entlastet werden. • Gastronomie und Beherbergung: Für Berghotel Oeschinensee, Chalet Arva, Restaurant Sennhütte und Lägerhütte werden Baubereiche festgelegt. Sanierungen, Umbauten und begrenzte Erweiterungen etwa für Küchen, selbst zu Blumen Joy. «Das isch sehr öpis Gfröits.» Ein grosser Dank gilt ihren Mitarbeiterinnen: Karin Eichenbacher ist im 20. Jahr bei Blumen Joy, Sonja Oester im 11. Jahr. Ihre Treue und ihr Einsatz seien keineswegs selbstverständlich. «Es steht und fällt mit guten Mitarbeitenden.» Ebenso dankbar ist
Lager und Personalräume sind möglich. Zusätzliche Gästezimmer oder Bewirtungsräume dürfen dadurch nicht entstehen. • WC und Abfall: Zusätzliche öffentliche Toiletten sollen die heute ungenügende Infrastruktur ergänzen. Zudem sind im Gebiet bis zu 40 Standorte für Abfalleimer vorgesehen. • Besucherlenkung: Rastplätze entlang stark genutzter Wege und am See sollen Besucher räumlich bündeln und unter anderem wilde Feuerstellen reduzieren. • Rodelbahn: Das bestehende Angebot bei der Bergstation kann durch eine modernere Anlage mit neuer Linienführung ersetzt werden. Möglich sind unter anderem ein Gebäude für Ein- und Ausstieg, Ticketverkauf und ein überdachter Wartebereich. • Besucherzentrum: Bei der Talstation soll ein Zentrum zum Unesco-Welt- erbe möglich werden. Vorgesehen sind Informations-, Schulungs- und Ausstellungsräume sowie ein Shop. • Notbiwakplatz: Für Personen, die trotz Campingverbot mit Zelten am Oeschinensee eintreffen und am Abend nicht mehr ins Tal geschickt werden können, soll ein Notbiwakplatz geschaffen werden. Er darf jeweils nur für eine Nacht genutzt werden und das Wildcampieren verhindern. • Wintertourismus: Bestehende Angebote wie Skipisten, Langlauf, Schlitteln, Winterwandern, Schneeschuhtrail und Schlepplifte werden planungsrechtlich gesichert. Neue touristische Angebote sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Beschneiung wird räumlich und zeitlich begrenzt. Die beschneite Fläche soll insgesamt 50 000 Quadratmeter nicht überschreiten. Eislaufen, Langlauf, Winterwandern, Eisfischen und Eisbaden bleiben vorgesehen, zusätzliche Nutzungen sollen nicht hinzukommen. • Natur- und Landschaftsschutz: Die UeO betrifft unter anderem das Unesco-Weltnaturerbe, Bundesinventare der Landschaften und Naturdenkmäler, Trockenwiesen, Naturschutzgebiete oder Wildruhezonen. Eingriffe in schützenswerte Naturwerte erfordern Schutz-, Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen. Einzelne Bauvorhaben benötigen weiterhin Baugesuche und Fachbewilligungen. • Zeitplan: Die Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung ist derzeit für Herbst 2027 vorgesehen, die Genehmigung für Winter 2027 / 28. Die detaillierten Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde zu finden und morgen, Mittwoch, findet um 20 Uhr ein Infoanlass im Gemeindesaal Kandersteg statt. Vertreter der Bergwelt Oeschinensee sowie des Gemeinderates stehen für Fragen zur Verfügung. Die Frist für die Mitwirkung läuft bis am 18. September.
Unterlagen abrufbar unter 3718.ch



