Diplomierte Rettungssanitäter können wieder für den Militärdienst aufgeboten werden. Der Bund hat die bisherige Möglichkeit zur Dienstbefreiung eingeschränkt. Beim Rettungsdienst Oberland Ost würde dies mehrere Vollzeitstellen betreffen. Dessen Leiter Martin Hofer sieht darin einen Widerspruch zur Krisenvorsorge des Bundes.
Für den Rettungsdienst im Oberland Ost hat eine Änderung der Verordnung über die Militärdienstpflicht konkrete Folgen. Rettungssanitäter mit eidgenössisch anerkanntem Diplom konnten bisher aufgrund ihrer Tätigkeit im zivilen Rettungswesen vom Militärdienst befreit werden. Diese Möglichkeit hat der Bundesrat nun stark eingeschränkt. Seit dem 1. Juni 2026 sind grundsätzlich nur noch Personen in leitenden Funktionen berechtigt. Damit können diplomierte Rettungssanitäter im normalen zivilen Dienst wieder für militärische Dienstleistungen aufgeboten werden.
Auch beim Rettungsdienst im Einzugsgebiet der Spitäler FMI, der die Notfallversorgung in der Region sicherstellt, wäre ein Teil des Personals betroffen. «Es geht um vier bis fünf 100-ProzentStellen», sagt dessen Leiter Martin Hofer. Im normalen Betrieb könne eine solche Abwesenheit aufgefangen werden. Problematisch werde sie insbesondere dann, wenn aufgrund einer ausserordentlichen Lage zusätzliche Mittel benötigt würden. «Dann wäre das spürbar», warnt Hofer.
Gefragte Fachleute
Grund für die Änderung ist vor allem der Personalbedarf der Armee. Diese kämpft im Sanitätsdienst mit Unterbeständen und ist selbst auf medizinisch ausgebildetes Fachpersonal angewiesen. Die Anpassung soll der Armee ermöglichen, stärker auf bereits ausgebildetes medizinisches Personal zurückzugreifen. Genau darin sieht Hofer einen Zielkonflikt. «Aus fachlicher und sicherheitspolitischer Sicht erscheint es widersprüchlich, einerseits die Resilienz und Leistungsfähigkeit des Rettungswesens in Krisensituationen sicherstellen zu wollen und andererseits qualifizierte Rettungssanitäter aus diesen Strukturen abzuziehen.»
Für ihn ist dabei entscheidend, dass Rettungsdienste nicht nur für den Alltag mit Verkehrsunfällen, medizinischen Notfällen oder Krankentransporten bereitstehen. Bei grösseren Ereignissen und Krisen gehören sie zu jenen Organisationen, die kurzfristig zusätzliche Leistungen erbringen müssen. «Der Rettungsdienst ist wie Polizei, Berufsfeuerwehr und Grenzwachkorps eine professionelle Blaulichtorganisation mit unmittelbarem Auftrag zum Schutz der Bevölkerung», sagt Hofer. Bei der Dienstbefreiung werde gegenüber den anderen Blaulichtorganisationen jedoch «mit unterschiedlichen Ellen gemessen».
Widerspruch bei Krisenvorsorge
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz betrachtet die Rettungsdienste als wichtigen Partner bei ausserordentlichen Lagen und Krisen. Insbesondere im Bereich der koordinierten medizinischen Versorgung werden diese eingeplant. Hofer kritisiert, dass der Bund zwar auf die Rettungsdienste als Teil seiner Krisenvorsorge setzt, ihnen aber Fachpersonal entziehen kann.
Auch Rettungsdienste in anderen Regionen warnen. Laut einem Bericht von SRF könnten im Kanton Jura bis zu 50 Prozent des Bestandes betroffen sein. Politisch regt sich deshalb Widerstand. Der Waadtländer SVP-Nationalrat Yvan Pahud fordert mit einer parteiübergreifenden Motion eine Rückkehr zur bisherigen Regelung, der Bundesrat will das aber nicht. Die Kritiker argumentieren, dass die Armee nur wenig Personal gewinne, während einzelne zivile Rettungsdienste stark belastet würden. Laut Schätzungen des Dachverbandes für medizinisches Rettungswesen wären rund 50 bis 75 Vollzeitstellen im Schweizer Rettungswesen betroffen – wobei heute rund 130 Sanitäter fehlen würden. Eine Dispens ist zwar weiterhin möglich, wenn jemand eine beruflich unentbehrliche Tätigkeit ausübt. Sie erfolgt aber nicht automatisch und muss strengere Vorgaben erfüllen; Militärangehörige und Arbeitgeber müssen zudem ein Gesuch stellen.



