Am Gygerrain in Faulensee liegt seit 50 Jahren ein ungenutzter Fleck Bauland. Der Grosse Gemeinderat hat am vergangenen Montagabend eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) angenommen, was den Weg frei macht für einen Bau ausserhalb der Norm. Das stösst auf Kritik.
Ein «Hochhaus» in Faulensee, gleich am Waldrand. Dass dieser Gedanke auf wenig Begeisterung stösst, zeigt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer im hinteren Teil des Lötschbergsaals.
Der Grosse Gemeinderat GGR Spiez befasste sich am vergangenen Montagabend mit einer Änderung der baulichen Grundordnung.
Zone mit Planungspflicht
Nach geltendem Zonenplan liegen die Parzellen in der Wohnzone mit Strukturerhaltung (W2S): Gebäudehöhe maximal 7 Meter, Länge maximal 15 Meter, Satteldachpflicht, keine Gestaltungsfreiheit. Diese Zone hatte die Spiezer Bevölkerung im Rahmen der Ortsplanungsrevision selbst festgelegt. Die ZPP hebt diese Beschränkungen für das Gygerrain-Areal auf. An ihre Stelle tritt ein Nutzungsmass von 0,52 bis 0,66 (Geschossflächenziffer), das die mehrgeschossige Bauweise des Waldhauses ermöglicht. Im Gegenzug kann die Gemeinde über die ZPP verbindliche Vorgaben zu Gestaltung, Energieeffizienz, Zweitwohnungsanteil und Kurzzeitvermietung machen – Instrumente, die ihr die reguläre W2S-Zone nicht bietet.
Wildrose, Hasel und Waldhaus
Die beiden neu geplanten Chalets Wildrose und Hasel fallen im bestehenden Quartier lediglich wegen ihrer Holzoptik auf. Der eigentliche Auslöser des Widerstands ist 29 Meter hoch und steht direkt am Wald. Dank hölzerner Verkleidung optisch an die beiden Chalets angepasst, soll das Waldhaus laut Bauherr und Gemeinde «nicht gross auffallen» und mit dem Wald verschmelzen, von dem es nur gerade 20 Meter trennen. Das ist weniger als von der Waldverordnung verlangt. Rund 20 kleinere Familienwohnungen sollen in den drei Neuzugängen der Faulenseer Immobilien Platz finden. Zwischen den Gebäuden sind hochstämmige Obst- und Nussbäume und verschiedene Sträucher geplant.
Doch nicht nur, was gebaut werden soll, sondern auch die Nutzung steht zur Debatte. Maximal vier der 20 Wohnungen sollen als Zweitwohnungen bewohnt werden dürfen. Kurzzeitvermietungen unter fünf Nächten sind ausgeschlossen. Die Zonenplanänderung ist nur der erste Schritt. Bevor gebaut werden kann, müsste auch noch die Bevölkerung zustimmen.
Fraktionsübergreifende Zustimmung
Für die Befürworter überwiegt das öffentliche Interesse an der Nutzung des seit Jahrzehnten brachliegenden, gut erschlossenen Baulands. Ohne ZPP dürfte ebenfalls gebaut werden – dann aber flächiger und mit weniger Grünraum, wie mehrfach argumentiert wurde. Als Beleg für den Bedarf an Wohnraum diente die Leerwohnungsziffer von 0,3 Prozent in Spiez, die gemäss offizieller Definition als Wohnungsknappheit gilt. Das Projekt entspreche zudem den Grundsätzen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zur Verdichtung nach innen; der Kanton habe die Planung in der Vorprüfung als «gute und qualitativ hochstehende Planung» bezeichnet. Beat Dahinden (SVP) wehrte sich gegen den Vorwurf, das Waldhaus sei ein «Ungetüm»: Dank dunkler Holzfassade falle es aus der Distanz weniger auf als die bestehenden, hellen Häuser im Quartier; ein vom Architekten erstellter Faktencheck weise im Umlauf befindliche KI-Visualisierungen als unzutreffend zurück. Marianne Hayoz-Wagner, Vize-Gemeindepräsidentin und Vorsteherin des Ressorts Hochbau, Planung und Umwelt, wies diese Visualisierungen ebenfalls entschieden zurück und bezeichnete das Verfahren als «kein Spaziergang, sondern ein Marathon».
Mehr Hochhaus als Waldhaus
Die Gegner sehen in der ZPP eine Umgehung der von der Bevölkerung bewusst festgelegten W2S-Zone zugunsten eines einzelnen, auswärtigen Grundeigentümers. Kritisiert wurde zudem die fehlende Anbindung an den öffentlichen Verkehr – Faulensee liegt im Halbstundenbis Stundentakt – sowie die aus ihrer Sicht damit verbundenen langen Schulwege für Kinder aus dem Gebiet. Das Waldhaus sei mit 29 Metern faktisch ein Hochhaus an einem dafür ungeeigneten Standort; die Höhe sei bereits bei der öffentlichen Mitwirkung im August 2023 bemängelt worden. Ein Nein zur Umzonung bedeute nicht, dass am Gygerrain gar nicht gebaut werden dürfe: Auch ohne ZPP blieben Bauprojekte im Rahmen der W2S-Zone möglich.
Der GGR nahm den Antrag des Gemeinderats mit 20 Jazu 9 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Der definitive Entscheid liegt nun bei der Stimmbevölkerung: Über die Umzonung wird voraussichtlich Anfang 2027 an der Urne abgestimmt.



