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Negativer Amtsbericht statt Einsprache

Letzte Woche hat der Kanton die Verfügung zu den Einsprachen betreffend die Kollektivunterkunft Kandersteg an die Einsprechenden und die involvierten Stellen verschickt. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Auffällig ist, dass weder die Gemeinde als Behörde noch jemand aus dem Gemeinderat als Privatperson Einsprache erhoben hat.

Kandersteger Bewohner, welche selbst Einsprache gemacht haben, zeigen sich gegenüber dem «Frutigländer» erstaunt, dass die Gemeinde gross angekündigt habe, sich gegen die Kollektivunterkunft bis vor Bundesgericht zu wehren, und nun nicht von ihrem Recht Gebrauch mache, Einsprache gegen das Baugesuch zu erheben.

Laut Baugesetz des Kantons Bern, Artikel 35, sind zur Einsprache befugt: «a) Personen, welche durch das Bauvorhaben unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind, (…) c) die Behörden der Gemeinden und die Organe von Gemeindeverbindungen, des Kantons und des Bundes.»

Eine Behördeneinsprache wäre möglich

Im Baugesetzkommentar des Kantons Bern zur Einsprachemöglichkeit der Behörden ist ausserdem festgehalten, dass die Behörden der Gemeinden und die Organe von Gemeindeverbindungen des Kantons und des Bundes berechtigt sind, «zur Wahrung der ihnen anvertrauten öffentlichen Interessen Einsprache zu erheben. Sie tun dies im Namen des Gemeinwesens bzw. der Gemeindeverbindung.» Die sogenannte Behördeneinsprache oder -beschwerde könne dann erhoben werden, wenn die Behörde in ihren hoheitlichen Befugnissen und Aufgaben berührt werde. Namentlich erwähnt werden hier neben der Wahrung von bau-, planungs- und umweltrechtlichen Zielen auch übermässige Immissionen. «Auch die Behördeneinsprache setzt stets Betroffenheit und ein schutzwürdiges Interesse des Gemeinwesens voraus.»

Auf Anfrage, warum die Gemeinde keine Einsprache eingereicht hat, nachdem sie im Vorfeld verkündete, bis vor Bundesgericht zu gehen, hält Franziska Ryter, Kandersteger Gemeinderätin und Ressortvorsteherin Hochbau, Planung und Landwirtschaft fest: «Die Gemeinde hat keine Einsprache gegen das Baubewilligungsgesuch eingereicht, das ist korrekt. Wir haben im Rahmen eines negativen Amtsberichtes unsere Vorbehalte gegen das Bauvorhaben deponiert.»

Amtsbericht statt Einsprache

Leitbehörde sei das Regierungsstatthalteramt in Frutigen. Sie entscheide, ob die baurechtliche Grundordnung eingehalten sei und es Gründe für einen Bauabschlag oder für Nachbesserungen gebe. Weiter erklärt Ryter, dass die Gemeinde, falls nötig, zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit habe, Beschwerde einzureichen: «Erteilt die Leitbehörde eine Baubewilligung, kann die betroffene Gemeinde (in diesem Fall die Gemeinde Kandersteg) bei diesem Verfahrensschritt Einsprache gegen die erteilte Baubewilligung bei der Bau- und Verkehrsdirektion einreichen.» Nach dem bernischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) müsse eine Partei am Vorverfahren teilgenommen haben, um später Beschwerde führen zu können. «Die Gemeinde nimmt am Verfahren vor dem Regierungsstatthalteramt durch die gesetzlich vorgeschriebene Vernehmlassung beziehungsweise den negativen Amtsbericht teil», so Ryter.

Unzählige identische Einsprachen

Der Verfügung des Kantons ist zu entnehmen, dass insgesamt 130 Einsprachen eingegangen sind. Zwei davon können nicht berücksichtigt werden, weil sie zu spät eingetroffen sind. Weiter hält die Verfügung fest, dass es sich bei einem grösseren Teil der Einsprachen um vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen handle. Sie würden sich in vier Kategorien einteilen lassen. Nebst einigen individuellen Einsprachen liegen 67 vervielfältigte und weitgehend identische Einsprachen nach Vorlage 1 vor, 25 vervielfältigte und weitgehend identische Einsprachen nach Vorlage 2 sowie 12 vervielfältigte und weitgehend identische Einsprachen nach Vorlage 3.

Bis zum 8. Oktober sind nun die Bauherrschaft sowie die Gemeinde Kandersteg eingeladen, zu den Einwänden der Einsprechenden schriftlich Stellung zu nehmen. Als Bauherrschaft fungiert das Amt für Integration und Soziales (AIS) des Kantons Bern. Des Weiteren haben zwei Fachstellen in ihren vorliegenden Berichten noch Nachforderungen bei der Bauherrschaft geltend gemacht. Auch diese können bis zum 8. Oktober nachgereicht werden.

Auch als Privatperson keine Einsprache

Was bei der Durchsicht der 130 Einsprechenden auffällt: Die Gemeinde hat nicht nur als Organ keine Einsprache erhoben, auch kein Mitglied des Gemeinderates hat als Privatperson auf das Recht der Einsprache zurückge– griffen.

Ebenfalls augenfällig: Der Kanton hat im Vorfeld in den Gesprächen mit der Gemeinde die Möglichkeit eines Ausbildungszentrums statt einer Kollektivunterkunft aufgeführt. Als Baugesuch eingereicht wurden aber lediglich die Pläne für eine Kollektivunterkunft, die sich wesentlich von den Bauplänen für ein Ausbildungszentrum unterscheiden dürften. Auf mehrmaliges Nachfragen beim Kanton hat dieser dem «Frutigländer» geantwortet, man werde die Bewilligungsarbeiten für einen eventuellen Umbau des Instituts weiterführen, «denn wir wollen keine Zeit verlieren, falls die Variante B (Kollektivunterkunft, Anm. der Redaktion) zum Tragen käme.» Weitere Auskünfte könne man derzeit nicht erteilen.

Bild: Carina Seiler

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