Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative in mehreren Punkten verbessert. Dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) gehen die Beschlüsse jedoch nicht weit genug.
Der Nationalrat schloss am 21. September die Beratung der Inklusionsinitiative und des indirekten Gegenvorschlages ab. Das vom Bundesrat ausgearbeitete Inklusionsgesetz ergänzte er unter anderem mit einer besseren Finanzierung von Dienstleistungen Dritter für die Teilhabe, mehr Verbindlichkeit beim selbstbestimmten Wohnen und einem unabhängigen Monitoring zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Im Invalidenversicherungsgesetz verankerte der Rat zudem einen Anspruch auf Job-Coaching. Der SBV begrüsst diese Änderungen.
Anliegen sehbehinderter Menschen bleiben offen
Weitere Anpassungen lehnte der Nationalrat ab. Dazu gehören Ergänzungen beim Assistenzbeitrag. Nach Angaben des SBV sind blinde und sehbehinderte Menschen bei Abweichungen vom gewohnten Alltag oft auf zusätzliche, situative Unterstützung angewiesen. Der Verband fordert ausserdem, dass Assistenzleistungen enger Familienangehöriger vergütet werden können. Das sei etwa bei privater Korrespondenz oder finanziellen Angelegenheiten wichtig.
Nicht aufgenommen wurde auch eine gesetzliche Pflicht zu barrierefreien, mehrkanaligen Informationen. Beim selbstbestimmten Wohnen und bei der Teilhabe am Arbeitsmarkt seien verbindlichere Lösungen nötig, hält der Verband fest. «Das sind kleine Anpassungen, für blinde und sehbehinderte Menschen aber von enormer Bedeutung», sagt SBV-Präsident Roland Studer.
Verband hält an Initiative fest
Aus Sicht des SBV deckt der Gegenvorschlag die Kernanliegen der Inklusionsinitiative nicht ausreichend ab. Die Initiative verlangt für Menschen mit Behinderungen einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Bund und Kantone sollen verpflichtet werden, diese Ansprüche in der Gesetzgebung zu konkretisieren.
Der Verband will sich deshalb weiterhin für die Initiative und für zusätzliche Verbesserungen am Gegenvorschlag einsetzen. Er ruft die zuständige Kommission und den Ständerat dazu auf, die Anliegen blinder und sehbehinderter Menschen stärker zu berücksichtigen.



