Die Frutiger Stimmbevölkerung sagt deutliche Ja zur vierten nachträglichen Änderung der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 4 «Sport- und Freizeitanlagen Frutigen». Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 der Vorlage mit Änderung des Baureglements und des Bauzonenplans zugestimmt. Die Vorlage wurde mit 1763 Ja- zu 612 Nein-Stimmen deutlich angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 46,9 Prozent. Damit kann das Frutigresort die Planung und Umsetzung weiterer Angebote angehen.
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