Eigentlich wollte der Nationalrat die Sonderregelung beim Mehrwertsteuersatz für Hotelbetriebe im Sommer beenden. Nun folgt die Kehrtwende – aber nur auf Zeit.
Der Nationalrat hatte im Juni 2026 beschlossen, den mittlerweile 30 Jahre alten, 1996 eingeführten tieferen Mehrwertsteuer-Sondersatz von derzeit 3,8 Prozent nicht bis 2035 weiterzuführen. Es war Jürg Grossen (GLP, Frutigen), der damals in der Debatte erklärte, es gehe um ein «inzwischen aus der Zeit gefallenes Anliegen». Auch der Bundesrat sprach sich für eine Aufhebung der Sonderregel aus. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen war 1996 zur Unterstützung der damals kriselnden Branche eingeführt worden und wurde seither mehrmals verlängert. Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter habe sich die Lage für die Hotellerie seitdem deutlich verbessert. «Die Logiernächte sind auf ein Rekordniveau gestiegen.» Die Steuersubvention sei deshalb nicht länger gerechtfertigt.
Wirtschaftliche Argumente für Verlängerung
Zwischenzeitlich entschied jedoch die zuständige Kommission des Ständerates im September 2026, dass Beherbergungsleistungen weiterhin reduziert besteuert werden sollten. Gemäss Mehrheit der Kommission helfe dies, die vom Fachkräftemangel und dem starken Franken besonders betroffene Branche zu stützen.
Kehrtwende im Nationalrat
Nach dem Nein des Nationalrates zum Sondersatz von 3,8 Prozent wurden verschiedene alternative Konzepte diskutiert, fanden aber weder im Rat noch in den Kommissionen eine Mehrheit.
In der Gesamtabstimmung am letzten Montag kam es dann zur Kehrtwende: Der Nationalrat kippte seinen eigenen Entscheid aus der Sommersession und nahm die Verlängerung des reduzierten Satzes mit 101 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen an. Bereits zuvor hatte er mit 102 zu 86 Stimmen bei fünf Enthaltungen die Vorlage traktandiert. Gegen eine Verlängerung wandte sich im Nationalrat unter anderem Jürg Grossen (GLP), der darauf hinwies, dass damit jährlich 300 Millionen Schweizer Franken im Bundeshaushalt fehlten – dies mache Einsparungen an anderer Stelle nötig.
Reduzierter Satz wohl nur noch bis 2031
Ohne Verlängerung müsste die Beherbergungsbranche ab Ende 2027 den normalen Mehrwertsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent bezahlen. Im Kern übernahm der Nationalrat zwar die Linie des Ständerates, möchte aber die Sondersatz-Regelung nur bis 2031 fortführen – nicht wie vom Ständerat ursprünglich verlangt bis 2035.
Mit dieser Differenz befasste sich gegen Ende der laufenden Session nochmals der Ständerat, der sich inzwischen auch der Haltung des Nationalrates anschloss. Damit ist die Vorlage für die Schlussabstimmung am Sessionsende bereit.



