Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes eröffnet. Ziel ist die Einführung eines fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer.
Künftig ...
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes eröffnet. Ziel ist die Einführung eines fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer.
Künftig sollen Gemeinden selbst entscheiden können, ob sie ihren ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern das Stimmrecht auf Gemeindeebene gewähren. Voraussetzung ist eine Niederlassungsbewilligung sowie ein Wohnsitz seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz, davon fünf im Kanton Bern und drei Monate in der betreffenden Gemeinde. Die Vernehmlassung läuft bis zum 27. Januar 2026.
RED