Millionenkredit klar bewilligt

  29.11.2022 Adelboden

Ein deutliches Verdikt: Knapp 75 Prozent Ja-Stimmen wurden am Wochenende für das neue Trottoir in die Urne geworfen. Gebaut werden soll es ab April 2023.

HANS RUDOLF SCHNEIDER
Alles andere als ein deutliches Ja wäre sehr überraschend gewesen: Seit Jahren wird über die Realisierung eines Trottoirs auf der Bodenstrasse diskutiert. Allerdings muss dafür die bestehende Strasse verbreitert werden, was von den Anstössern die Abgabe eines Streifen Landes erfordert. Und dann ist da noch der hohe Bruttokredit von 5,7 Millionen Franken. Doch die zu erwartenden Verbesserungen überwiegen: Für die Fussgänger wird nach Abschluss der Arbeiten der Gang entlang der und über die Bodenstrasse sicherer. Das betrifft vor allem auch den Schulweg. Durch die verbreiterte Fahrbahn wird das Kreuzen für Fahrzeuge vereinfacht, und die Haltestellen des Ortsbusses werden gemäss Behindertengleichstellungsgesetz angepasst.

In drei Phasen unterteilt
Von den total 2498 stimmberechtigten Gemeindebürgern warfen 1035 ihren Zettel in die Urne, auf 770 davon stand Ja (74,7 Prozent). Die Gemeinde kann also umgehend die Offerten für die Bauarbeiten einholen. Diese sind in drei Phasen aufgeteilt: Der Abschnitt Dürrenegga bis Falkiport soll zwischen April und November 2023 erstellt werden, der von Falkiport bis Kreuzgasse ein Jahr später. Die Abschlussarbeiten und der Deckbelag erfolgen 2025. Das erste Teilstück Oey–Dürrenegga war bereits im Zusammenhang mit dem Neubau des Werkhofs und des Feuerwehrmagazins realisiert worden.

Nach Abschluss der Arbeiten werden auf der sechs Meter breiten Strasse zum Skigebiet Chuenisbärgli und der Luftseilbahn auf die Engstligenalp die heutigen gelben Fussgängermarkierungen durch ein zwei Meter breites Trottior ersetzt sein. Dafür sind fast bei allen Einmündungen und Vorplätzen bauliche Anpassungen notwenig. Teil des umfangreichen Bauvorhabens sind streckenweise neue Entwässerungsleitungen und Beleuchtungen.

Mit der Genehmigung der erforderlichen Überbauungsordnung war gleichzeitig auch die Baubewilligung erteilt worden, deshalb wird die Gemeinde kein separates Baugesuch mehr auflegen müssen.


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