Ratgeber - Vorgehen bei einem Todesfall

Wenn Sie von einem lieben Angehörigen Abschied nehmen müssen, sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Nebst Ihren Angehörigen stehen Ihnen im Todesfall immer auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl und die Gemeindebehörden mit Rat und Tat bei. Die folgenden Hinweise und Informationen weisen Ihnen den Weg.

 

Benachrichtigung eines Bestattungsinstitutes
In jedem Todesfall ist ein Bestattungsinstitut zu beauftragen, das die erforderlichen Dienstleistungen erbringt.

 

Todesfall im Spital oder in einem Heim
Bei einem Todesfall im Spital, in der Seniorenresidenz, im Altersheim, etc. leitet die Institutionsleitung häufig die nötigen Schritte ein. Erkundigen Sie sich dort, ob die ärztliche Todesbescheinigung und die Meldung ans Zivilstandsamt direkt erledigt werden.

Unfalltod, gewaltsamer Tod
Bei jedem gewaltsamen Tod (z. B. Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen oder Suizid) ist die Polizei beizuziehen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt. Auch in diesem Fall ist eine ärztliche Todesbescheinigung für das Zivilstandsamt zu verlangen.

Todesfall zuhause
Stirbt eine Person zuhause, muss der behandelnde Arzt oder Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser abwesend, soll der Notfallarzt verständigt werden. Telefon 033 671 11 11 (ärztlicher Notfalldienst) oder 117 (Polizei) geben Auskunft. Verlangen Sie eine ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes. Bevor die Todesbescheinigung durch den Arzt ausgestellt ist, darf nichts unternommen werden.
Erfolgt der Tod zuhause, melden die Angehörigen den Todesfall innert 2 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt oder beauftragen das gewählte Bestattungsinstitut, die amtlichen Formalitäten zu erledigen.

 

Folgende Unterlagen für das Zivilstandsamt sind bereit zu halten:

  • Todesbescheinigung des Arztes oder Spitals
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (für verheiratete Personen)
  • Niederlassungsausweis
  • Pass, Ausländerausweis und Geburtsschein (für ausländische Personen)

Tod von ortsansässigen, ausländischen Staatsangehörigen
Beim Tod von ortsansässigen, ausländischen Staatsangehörigen ist der Todesfall zusätzlich dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft des Heimatstaates zu melden.

Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
Der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Das Zivilstandsamt informiert über die benötigten Dokumente.

 

Zur Anmeldung eines Todesfalls sind verpflichtet:

  • der Ehegatte bzw. die Ehegattin,
  • die Kinder und deren Ehegatten,
  • sodann der Reihe nach, die dem/der Verstorbenen nächstverwandte anwesende Person,
  • der Vorstand des Haushalts bzw. des Heims, in dem der Tod erfolgt ist oder wo die Leiche gefunden wurde,
  • und schliesslich jede Person, die beim Tod anwesend war oder die Leiche gefunden hat.

Andere Personen, insbesondere auch Vertreter von Bestattungsinstituten, können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Tod anmelden.

 

Die Bestattung
Folgende Fragen können mit dem Bestattungsinstitut in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pfarramt / der zuständigen Freikirche und dem Friedhofwart geklärt werden:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort, Zeit und Rahmen der Beisetzung und der Abdankung
  • Ort der Aufbewahrung bis zur Trauerfeier
  • Art und Lage des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab)

Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:

  • Pfarramt: persönliche Vorsprache nach telefonischer Vereinbarung; wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen, Wünsche für die Gestaltung der Abschiedsfeier, Glockengeläut der Kirche etc.
  • Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl

 

Die Siegelung
Der/die Siegelungsbeamte/in der Gemeinde nimmt mit den Angehörigen innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod Kontakt auf, um das Siegelungsprotokoll auszufüllen. Die Siegelung des Nachlasses ist als Vorbereitungsstufe der Inventarisation und gleichzeitig als Sicherstellungsmassnahme zu betrachten. Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Bankbelege, Depotauszüge, Wertschriftenverzeichnisse per Todestag (auch von Ehegatte)
  • letzte Steuererklärung
  • Ehe- oder Erbvertrag, Abtretungsverträge
  • Lebensversicherungspolice
  • Testament
  • Adressen und Geburtsdatum der vermutlichen Erben

Falls das Vermögen CHF 100'000.00 übersteigt oder die verstorbene Person eine Liegenschaft besitzt, ist ein Notar zu bestimmen (Anordnung Steuerinventar durch das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthausgasse 4, 3714 Frutigen).

 

Wer muss dringend sofort benachrichtigt werden?
Nächste Angehörige (Adressliste vorhanden?)
Arbeitgeber
AHV-Zweigstelle (Abmeldung AHV/IV-Rente)

 

Diverse Aufgaben vor der Bestattung:

  • Versand der Todesanzeigen
    Bestellmöglichkeit für Trauerdrucksachen:
    Egger AG, Lindenmattstrasse 7, 3714 Frutigen
    033 672 11 11, info@egger-ag.ch
  • Aufgabe der Todesanzeige im Frutiger Anzeiger / Frutigländer:
    Todesanzeigen können aufgegeben werden bei:
    Frutigländer Medien AG, Parallelstrasse 60, 3714 Frutigen
    033 672 11 00, admin@frutiglaender.ch
    Einsendeschluss für Di-Ausgabe (Frutiger Anzeiger): Montag: 11.45 Uhr
    Einsendeschluss für Fr-Ausgabe (Frutigländer): Donnerstag, 11.45 Uhr
  • Reservation des Restaurants für das Leidmahl
  • Gärtnerei: Sargbouquet, Urnendekoration, Arrangements, Kränze, Kirchenschmuck organisieren

 

Diverse Aufgaben nach der Bestattung:

Weitere Benachrichtigungen:

  • Versicherungen wie Krankenkasse, Hausrat, Unfall- und Lebensversicherung etc.
  • Banken     
  • Post           
  • Elektrizitätswerk  
  • Militär/Sektionschef       
  • Wohnungsvermieter
  • Pensionskasse
  • Vereine
  • Telefongesellschaft
  • Zeitungen/Zeitschriften
  • Zivilschutz
  • Strassenverkehrsamt

Spendenlisten einfordern für Verdankung

Organisation der Danksagungen und Versand

Organisation der Grabpflege, allenfalls Grabfonds eröffnen

Nachruf zur Publikation an Lokalzeitung weiterleiten: redaktion@frutiglaender.ch

Auswählen des Grabsteins (ca. nach einem Jahr)


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote