Es braucht Sozialhilfe zur Überbrückung einer Notlage
Es kann jeden treffen. Plötzlich hat man einen Unfall oder ein Problem und ist auf Sozialhilfe angewiesen, bis man wieder auf eigenen Beinen steht. Dafür ist das soziale Netz da. Aber es ist auch wichtig, dass dieses ...
Es braucht Sozialhilfe zur Überbrückung einer Notlage
Es kann jeden treffen. Plötzlich hat man einen Unfall oder ein Problem und ist auf Sozialhilfe angewiesen, bis man wieder auf eigenen Beinen steht. Dafür ist das soziale Netz da. Aber es ist auch wichtig, dass dieses zielorientiert wieder zurück ins eigenständige Leben führt. Im Gegensatz zur Invalidenversicherung für diejenigen, welche durch Unfall oder Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig sind, ist die Sozialhilfe ja nicht als Rente gedacht, sondern als Überbrückung. Der Grosse Rat hat deshalb das geltende Gesetz revidiert. Engagement und Arbeit sollen sich lohnen. Wie bisher sollen Miete und Krankenkasse bezahlt werden, für den täglichen Bedarf (Grundbedarf) soll es noch rund 900 statt der bisherigen 977 Franken geben. Dafür erhält man aber 100 Franken mehr Integrationszulagen sowie Sonderprämien bei entsprechenden Bemühungen. So gibt es Anreize, etwas Neues zu lernen und wieder auf die Beine zu kommen. Die Grossratsvorlage ist ein wichtiger Schritt vom Giesskannenprinzip zum Anreizsystem und verdient ein Ja.
ERNST WANDFLUH, KANDERGRUND