VIELE FREUNDE, GROSSE BUSSE
Vielleicht haben Sie im Vorbeifahren auch schon mal einen dieser grauen Blitzerkästen entdeckt, sagen wir: beim Blausee, vor dem kleinen Schopf gegenüber dem Parkplatz. Und als sie zu Hause waren, haben Sie eventuell ihr Handy gezückt und via ...
VIELE FREUNDE, GROSSE BUSSE
Vielleicht haben Sie im Vorbeifahren auch schon mal einen dieser grauen Blitzerkästen entdeckt, sagen wir: beim Blausee, vor dem kleinen Schopf gegenüber dem Parkplatz. Und als sie zu Hause waren, haben Sie eventuell ihr Handy gezückt und via WhatsApp ein paar Bekannte gewarnt: «ACH-TUNG! Beim Blausee machen sie heute wieder teure Fotos!!»
Was Sie vermutlich nicht wussten: In dem Moment, als Sie auf «Senden» drückten, haben Sie wahrscheinlich gegen das Gesetz verstossen. Richtig gelesen: In der Schweiz wird «mit Busse bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt». (Artikel 98a Strassenverkehrsgesetz). In schweren Fällen kann diese Busse sogar eine ziemlich hohe Geldstrafe sein.
Ja, Moment, werden Sie nun sagen, was heisst hier öffentlich? Was ich privat mit meinem Handy verschicke, ist doch wohl nicht öffentlich? Die juristisch präzise Antwort lautet: Kommt drauf an!
Ein Student aus Riehen (BS) hat mal ein Pappschild mit der Aufschrift «Radar» hochgehalten. Das war recht eindeutig. Er wurde zu einer Busse von mehreren Hundert Franken verdonnert. Deutlich billiger ist da schon die gute alte Lichthupe. Die kostet gemäss Bundesgerichts urteil nur 40 Franken. Das Überraschende aber ist: Auch Hinweise auf Facebook, Whats-App und Co. können teuer werden – dann nämlich, wenn man mit seiner Blitzerwarnung viele Personen erreicht. Ab 30 Kontakten wird es heikel – dann können die Behörden die Aktion bereits als öffentlich werten.
Am Dienstag verschickte die Kantonspolizei eine Medienmitteilung. Nach mehrmonatigen Ermittlungen habe man 200 Personen identifiziert, die in sozialen Medien «Warnungen vor Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen» gepostet oder geteilt hätten. Aufgefallen war das Ganze, als Spezialisten der Polizei mehrere Handys untersuchten. Die Telefone waren eigentlich wegen anderer Verkehrsdelikte eingezogen worden. Aber da man sie schon mal hatte, fand man auch noch die Sache mit den Warnungen heraus.
Tja, wer hätte das gedacht? Im Zeitalter der Influencer kann es manchmal besser sein, möglichst wenige Friends und Follower zu haben.
MARK POLLMEIER
M.POLLMEIER@FRUTIGLAENDER.CH