Eine Revision der Ortsplanung umfasst nicht nur das Baureglement und den dazugehörigen Zonenplan. Es geht dabei auch um das Landschaftsbild, also um schützenswerte Gebiete und Objekte. Viele Bürger sind sich gar nicht bewusst, wie viele davon es in Frutigen gibt.
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Eine Revision der Ortsplanung umfasst nicht nur das Baureglement und den dazugehörigen Zonenplan. Es geht dabei auch um das Landschaftsbild, also um schützenswerte Gebiete und Objekte. Viele Bürger sind sich gar nicht bewusst, wie viele davon es in Frutigen gibt.
MARK POLLMEIER
Den ersten Teil der Ortsplanung (Siedlung) hat die Gemeinde Frutigen vor zehn Jahren überarbeitet, er wurde im November 2010 von den Stimmbürgern bewilligt. Lange pendent war der zweite Teil (Landschaft), der am 5. Juli an die Urne kommt. Er soll die alten Pläne von 1998 ablösen. Gleichzeitig muss das Baureglement bezüglich der Schutzbestimmungen aktualisiert werden.
Wer sich mit der Materie beschäftigt, merkt schnell, wie aufwendig das Verfahren ist. Schon Bund und Kanton schreiben einige Grundlagen und Inventare vor. In Frutigen werden zusätzlich inventarisiert: Ufervegetation, Hecken, Feldgehölze, Hochstammobstgärten, Einzelbäume, Trockenmauern sowie Quellen und Quellfluren.
Die Aufzählung zeigt, dass die Landschaft rund um Frutigen durchaus Besonderheiten aufweist. So gibt es vor allem an den östlichen Talflanken eine grosse Anzahl an sogenannten Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung. Aufgrund ihrer Lage und Steilheit werden diese nur selten gemäht und grösstenteils nicht gedüngt, sodass Lebensräume für Reptilien, verschiedene Insekten, Heuschrecken, Schmetterlinge etc., entstehen konnten.
Eine schützenswerte Kulturlandschaft
Weitere wertvolle Kleinbiotope bilden die vielen Trockensteinmauern, die auf dem Gemeindegebiet zu finden sind. Auch die vielfältigen Hecken, Feldgehölze oder Baumgruppen ausserhalb des Dorfkerns tragen zu einer gut strukturierten Kulturlandschaft bei, ebenso die ökologisch wertvollen und landschaftsprägenden Einzelbäume, die es hier gibt.
Die «Revision Ortsplanung: Teil 2 Landschaft» soll dazu beitragen, das besondere Erscheinungsbild der Gemeinde zu bewahren. Dazu müssen die zahlreichen unter Schutz gestellten Landschaften weiterhin mit Sorgfalt behandelt werden – von der Landwirtschaft, vom Tourismus, von Bauherren, letztlich von allen Bürgern. Helfen sollen dabei die nun vorliegenden Schutzzonen- und Iventarpläne, ausserdem das angepasste Baureglement der Gemeinde. Über das gesamte Paket werden die Stimmbürger am 5. Juli abstimmen können.